Klinikpatienten in Anklam werden jetzt in einem neuen Gebäude versorgt. Bei der Eröffnung wirbt Ministerpräsidentin Schwesig für die Krankenhausreform der Bundesregierung.

Klinikpatienten in Anklam werden jetzt in einem neuen Gebäude versorgt. Bei der Eröffnung wirbt Ministerpräsidentin Schwesig für die Krankenhausreform der Bundesregierung.

Das Ameos-Klinikum in Anklam hat ein neues Gebäude offiziell in Betrieb genommen. „Der Neubau ist wichtig für die ganze Region, denn wir wollen eine optimale medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bei der feierlichen Eröffnung. Jedes Jahr würden in dem Krankenhaus rund 15.000 Patienten versorgt. Nach Angaben der Ameos-Gruppe wurde der Neubau vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit 28,5 Millionen Euro gefördert. Der Krankenhausträger mit Sitz in Zürich investierte fünf Millionen Euro an Eigenmitteln.

Der Erweiterungsneubau hat eine Grundfläche von fast 2900 Quadratmetern und ist auf allen Ebenen mit dem denkmalgeschützten Altbau durch Übergänge verbunden. In dem neuen Gebäude steht der Zentralen Notaufnahme doppelt so viel Fläche zur Verfügung wie bislang. In unmittelbarer Nähe befinde sich eine neue Intensivstation. Sie ist teilweise mit neuer Medizintechnik ausgestattet und wurde um zwei auf zehn Betten erweitert. Rund 5200 Notfallpatienten werden jährlich in Anklam versorgt. 

Schwesig: Krankenhausreform hilft Kliniken im ländlichen Raum

Die noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Krankenhausreform kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Schwesig sprach sich wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür aus, diese Reform nicht weiter zu verzögern. „Unsere Krankenhäuser brauchen dringend mehr Geld. Das gilt für die Universitätskliniken genauso wie für die kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum“, sagte die Regierungschefin. Die Landesregierung habe es im Gesetzgebungsverfahren geschafft, Krankenhäuser in den dünn besiedelten, ländlichen Gegenden durch Ausnahmeregeln besser abzusichern.

Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag schicken. Eine rasche Verständigung dort wäre angesichts unklarer Mehrheiten im Bundestag und der vorgezogenen Neuwahl ungewiss.