Nach den Piraten sieht jetzt auch das Bündnis Sahra Wagenknecht einen Verfassungsverstoß bei den neuen Regeln für die Wahl von Städte- und Gemeinderäten. Die stehen im kommenden Jahr an.

Nach den Piraten sieht jetzt auch das Bündnis Sahra Wagenknecht einen Verfassungsverstoß bei den neuen Regeln für die Wahl von Städte- und Gemeinderäten. Die stehen im kommenden Jahr an.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat eine Klage beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof gegen das Kommunalwahlgesetz eingereicht. Ein Sprecher in Münster bestätigte am Donnerstag den Eingang. Der Landesverband der Partei wendet sich in dem sogenannten Organstreitverfahren gegen die Änderung bei der Vergabe der Sitzverteilung. 

CDU, Grüne und SPD hatten sich im Sommer 2024 darauf geeinigt, die Grundlage für die 2025 anstehenden Kommunalwahlen zu ändern. Dabei geht es um eine neue Berechnungsmethode, wenn beim Stimmenanteil und der daraus abgeleiteten Sitzvergabe auf- oder abgerundet werden muss. Die kleinen Parteien sehen sich durch die neue Berechnungsart benachteiligt. Das BSW wertet die Änderung als Angriff auf die kommunale Demokratie und sieht darin einen Verfassungsverstoß. 

Die Piratenpartei hat ebenfalls eine Klage gegen die Änderung in Münster eingereicht. Wann der Verfassungsgerichtshof in der Sache entscheidet, ist noch offen.