Ab Freitag können Menschen ihren Geschlechtseintrag ohne große Hürden behördlich ändern lassen. Die zuständige Schweriner Ministerin mahnt eine Versachlichung der Diskussion an.

Ab Freitag können Menschen ihren Geschlechtseintrag ohne große Hürden behördlich ändern lassen. Die zuständige Schweriner Ministerin mahnt eine Versachlichung der Diskussion an.

Die Schweriner Sozialministerin hat die Bedeutung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) betont, das ab Freitag in Kraft tritt. „Wir alle wünschen uns Respekt und Anerkennung. Genau darum geht es beim Selbstbestimmungsgesetz“, wurde Stefanie Drese (SPD) in einer Mitteilung zitiert.

Das SBGG verringert die Hürden für die Änderung des eigenen Geschlechtseintrags und Vornamen erheblich. „Niemanden wird etwas weggenommen, aber das Gesetz bedeutet für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen mehr Freiheit und Gleichberechtigung“, hieß es weiter.

Jeder Mensch habe das Recht, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und in einem geschützten Rahmen zu leben. „Mit diesem Gesetz setzen wir damit auch ein starkes Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Akzeptanz in unserer Gesellschaft.“

Zahl der Anträge in größten Städten dreistellig

Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur lagen in den Standesämtern der sechs größten Städte Mecklenburg-Vorpommerns vor kurzem rund 300 Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrags vor.

Seit dem 1. August konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Neben der Änderung von männlich auf weiblich beziehungsweise umgekehrt oder hin zu divers ist auch die Streichung möglich. 

Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen. Die Angaben bei der Anmeldung sind nicht bindend für die eigentliche Erklärung, sodass die Änderungswünsche bei der Erklärung immer noch geändert werden können.

Das SBGG tritt laut Sozialministerium an die Stelle des Transsexuellengesetzes von 1980. Dieses setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. „Diese Vorgaben empfanden viele Betroffene als entwürdigend“, erklärte Drese. Dank des SBGG sind keine Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse mehr notwendig.