Demonstranten sprechen von einem "Schmerzgriff". Die Polizei spricht von einem "Festhalte- und Transportgriff". Doch wann sollen Polizisten ihn anwenden? Darum dreht sich ein Gerichtsverfahren.

Demonstranten sprechen von einem „Schmerzgriff“. Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Doch wann sollen Polizisten ihn anwenden? Darum dreht sich ein Gerichtsverfahren.

Im Streit um die Anwendung eines sogenannten Schmerzgriffes durch Polizisten prüft das Verwaltungsgericht Berlin heute (9.00 Uhr), ob die Behörde Schulungsunterlagen herausgeben muss. Das Internetportal „FragDenStaat“ hat dies im Jahr 2022 von der Behörde gefordert und sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Die Polizei lehnte die Herausgabe jedoch ab. Darum ist das Internetportal, das sich für staatliche Transparenz einsetzt, vor Gericht gezogen. 

Es gehe darum, nach welchen internen Regeln und Grundsätzen die Berliner Polizei die umstrittenen „Schmerzgriffe“ einsetzt, hieß es. „Die Unterlagen sind als Verschlusssache deklariert“, erklärte ein Polizeisprecher. Darum könnten diese nicht herausgegeben werden. Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Dieser sei nur dann schmerzhaft, wenn sich die betreffende Person gegen entsprechende Maßnahmen wehre. 

Beim Verwaltungsgericht ist zu dem Thema auch eine Klage anhängig von Klima-Demonstranten nach einem Polizeieinsatz bei einer Straßenblockade im April 2023. Das Gericht soll klären, ob das polizeiliche Einschreiten mit einem „Schmerzgriff“ rechtlich zulässig war. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist offen, wann über diesen Fall entschieden wird.