Ein Ehepaar steckt viel Geld in eine Büchersammlung. Doch als die Senioren ihren angeblichen Schatz verkaufen wollen, unterzeichnen sie blindlings Papiere – und müssen tief in die Tasche greifen.

Ein Ehepaar steckt viel Geld in eine Büchersammlung. Doch als die Senioren ihren angeblichen Schatz verkaufen wollen, unterzeichnen sie blindlings Papiere – und müssen tief in die Tasche greifen.

Ein Berliner Ehepaar fühlte sich nach einem Kauf von drei angeblich wertvollen Büchern für insgesamt 37.000 Euro getäuscht und erstattete Strafanzeige wegen Betrugs. Knapp drei Jahre später prüfte das Amtsgericht Tiergarten den Fall und entschied auf Freispruch für zwei damalige Vertreter einer Medienvertriebsfirma. Es sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, dass sie die beiden Senioren betrügerisch dazu gebracht haben, den Kaufvertrag abzuschließen, begründete die Vorsitzende Richterin. Die Eheleute hätten im Prozess „extreme Naivität“ geschildert.

Den 37 und 34 Jahre alten Angeklagten war vorgeworfen worden, den Eheleuten im Alter von 69 und 71 Jahren ein Kaufinteresse an deren Büchersammlung vorgegaukelt zu haben, um ihnen für angeblich wertvolle Bücher viel Geld abzunehmen. Sie hätten behauptet, zwei Interessenten für einen Ankauf der Sammlung zu haben, hieß es in der Anklage. Diese müsste jedoch zunächst um drei fehlende Bände vervollständigt werden, um dann einen Erlös von bis zu 172.000 erzielen zu können. Nachdem die Senioren aus Friedrichshain den Betrag von 37.000 Euro überwiesen hatten, hätten die Angeklagten den Kontakt zu dem Ehepaar eingestellt.

Eheleute haben „vertraut und geglaubt“

Die Richterin zeigte sich überzeugt, dass im Gespräch als ein Argument für den Kauf auch erwähnt wurde, dass die Sammlung mit den drei angebotenen Büchern komplett und hervorragend zu verkaufen wäre. Aber ein Nachweis, dass der Kauf betrügerisch zustande gebracht wurde, sei nicht erbracht worden. Die Eheleute hätten damals an vielen Stellen nicht nachgefragt – „sie haben geglaubt und vertraut“. Es liege ein von ihnen unterzeichneter Kaufvertrag vor. Auch Staatsanwalt und Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Der 37-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, der Mitangeklagte schwieg. Es sei zu Verkaufsgesprächen gekommen, er habe sich „vollkommen korrekt verhalten“, erklärte der 37-Jährige. Das Ehepaar habe einen Vertrag über den Kauf von drei Büchern unterzeichnet, auch eine Widerrufsbelehrung sei erfolgt. „Ich habe ein Produkt verkauft, den Kunden wurde nicht suggeriert, es würde eine Sammlung gekauft.“ Die Senioren habe er Ende 2021 aufgesucht, weil sie ihm als langjährige Bücherkäufer empfohlen worden seien.

Die Eheleute sagten als Zeugen vor Gericht, sie seien von einem Verkauf ihrer Sammlung ausgegangen. Sie hätten Lexika und sogenannte Faksimile als Wertanlage angesehen. „Wir waren gutgläubig und vertrauten“, so die Frau. Die drei Bände hätten sie gekauft in dem Glauben, die Sammlung zu komplettieren und den Wert zu steigern.