Wölfe sind in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Dennoch dürfen sie in Ausnahmefällen geschossen werden, etwa wenn sie sich auffällig verhalten oder trotz Schutz wiederholt Nutztiere reißen.
Nach mehreren Rissen von Nutztieren soll ein Wolf in Ostsachsen nun abgeschossen werden. Nach Prüfung der Unterlagen wurde durch die Landkreise Bautzen und Görlitz entschieden, von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen, teilte das Landratsamt Bautzen mit. Da der Schaden bei den Rissen im Bautzener Gebiet größer war, habe der Landkreis Bautzen die Federführung in dem Verfahren. Landrat Udo Witschas (CDU) habe die Beauftragung zum Abschuss unterzeichnet.
In Sachsen lebten zu Jahresbeginn 38 Rudel, 4 Paare und 2 Einzeltiere. Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Dennoch könnte Wölfe nach geltender Rechtslage „letal entnommen“ werden, wie es offiziell heißt. Das gilt für Tiere, die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten oder die trotz Herdenschutzmaßnahme immer wieder Nutztiere reißen und dabei hohe wirtschaftliche Schäden anrichten.
Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gab es in Sachsen bisher zwei „Entnahmen“ von Wölfen – 2008 und 2018. Im Januar 2017 scheiterte eine solche, weil das Tier nicht mehr auffindbar war. Im Oktober 2017 wurde ein Abschuss nach Widerspruch und Klage ausgesetzt. 2023 sah die Fachstelle Wolf im Landesamt die Voraussetzungen im Landkreis Bautzen in zwei Fällen erfüllt. Die Umsetzung gelang nicht, ebenso wie eine weiterer genehmigter Abschuss in diesem Jahr.