Ein Pfleger soll eine schwer kranke Patientin mehrfach vom Beatmungsgerät getrennt haben, die Frau stirbt. Ein Gericht verurteilt ihn wegen Mordes - den Beruf darf er nicht mehr ausüben.

Ein Pfleger soll eine schwer kranke Patientin mehrfach vom Beatmungsgerät getrennt haben, die Frau stirbt. Ein Gericht verurteilt ihn wegen Mordes – den Beruf darf er nicht mehr ausüben.

Das Landgericht Koblenz hat einen Krankenpfleger wegen des Mordes an einer Patientin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es sei zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt worden, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. „Dem Angeklagten wird die Ausübung des Berufs des Gesundheits- und Krankenpflegers lebenslang untersagt.“

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 45-Jährigen vorgeworfen, seine schwer kranke Patientin in ihrem Wohnhaus im Landkreis Mayen-Koblenz heimtückisch getötet zu haben. Der Krankenpfleger habe die Frau in der Nacht ihres Todes mehrfach von ihrem Beatmungsgerät getrennt, hatte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt gesagt. Dies habe zu ihrem Tod geführt.

Ein Zeuge, damals Mitarbeiter eines benachbarten Unternehmens, hatte im Prozess angegeben, dass die Pflegerin des Tagesdienstes die Frau auf dem Rücken liegend vorgefunden habe. Nach dem Fund der Toten hatte der Betreiber des Unternehmens die Polizei kontaktiert, wie eine als Zeugin geladene Polizistin im Prozess sagte. Er habe zudem angegeben, dass der Angeklagte eine Geldkassette gestohlen haben soll. Daraufhin wurde der 45-Jährige vor Ort festgenommen. Gegen das Urteil des Landgerichts kann noch Revision eingelegt werden.