Dem Sächsischen Landtag liegen zwei Anträge auf Untersuchungsausschüsse zur Corona-Pandemie vor. Dass einer der beiden von der AfD stammt, verbucht das BSW als Erfolg.

Dem Sächsischen Landtag liegen zwei Anträge auf Untersuchungsausschüsse zur Corona-Pandemie vor. Dass einer der beiden von der AfD stammt, verbucht das BSW als Erfolg.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will den Fokus bei der Aufarbeitung der Corona-Pandemie auf eine Versöhnung in der Gesellschaft legen. Das sei das Ziel des Antrags ihrer Fraktion auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, sagte Sachsens BSW-Vorsitzende Sabine Zimmermann vor einer Sondersitzung des Landtags. „Wir müssen für künftige Notfälle besser gewappnet sein – sowohl medizinisch als auch im gesellschaftlichen Umgang miteinander.“

Dass die AfD-Fraktion ebenfalls einen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss stellte, verbucht Zimmermann als Erfolg für ihre eigene Partei. Die AfD habe sich offenbar dazu gezwungen gesehen, obwohl sie das schon seit Jahren hätte tun können, sagte die BSW-Chefin. „Unsere Präsenz im Landtag wirkt also schon jetzt.“

Landtag entscheidet am Freitag über Anträge

Der Sächsische Landtag entscheidet am Freitag über die beiden Anträge von AfD und BSW. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird die Zustimmung von einem Fünftel der 120 Abgeordneten benötigt – 24 Stimmen. Die AfD hat 40 Mandate im Landtag, daher gilt die Einsetzung des Ausschusses als sicher.

Der BSW-Fraktion gehören hingegen nur 15 Abgeordnete an, aus eigener Kraft können sie keinen Ausschuss einsetzen. Ob es für ihren Antrag genügend Unterstützung aus anderen Fraktionen gibt, ist fraglich. 

CDU und SPD, mit denen das BSW aktuell Sondierungsgespräche für eine mögliche Regierungskoalition führt, wollen zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einen anderen Weg gehen. Sie stellten am Mittwoch einen Antrag für eine Enquete-Kommission, die den Blick nach vorn richten und Lehren für künftige Pandemien ziehen soll. Über diesen Antrag stimmt der Landtag erst zu einem späteren Zeitpunkt ab.