Der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware bei Prüfungen an einer Universität in Thüringen ist rechtens. Das Landgericht Erfurt wies eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Urteilsbegründung wurde zunächst nicht bekannt. In dem Verfahren ging es um den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware bei Onlineprüfungen an der Universität Erfurt während der Coronapandemie.

Der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware bei Prüfungen an einer Universität in Thüringen ist rechtens. Das Landgericht Erfurt wies eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Urteilsbegründung wurde zunächst nicht bekannt. In dem Verfahren ging es um den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware bei Onlineprüfungen an der Universität Erfurt während der Coronapandemie.

2020 und 2021 hatten Prüfungen wegen der Lockdowns und des Infektionsgeschehens meist online aus der Ferne stattgefunden. An der Universität Erfurt wurde für Studierende, die aus der Ferne an den Prüfungen teilnahmen, eine Gesichtserkennungssoftware benutzt, um Betrugsversuche zu erkennen. Nach Angaben der Hochschule wurden Studierende vor der Teilnahme an den Prüfungen über die Software informiert und mussten vorher eine Einverständniserklärung abgeben.

Eine mittlerweile ehemalige Studentin sah darin allerdings einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte und zog mit der GFF vor Gericht. Die GFF sah mit dem Einsatz der Software Gefahren für die IT-Sicherheit der Studierenden. Durch die Installation der Software seien sie dazu gezwungen, die Kontrolle über ihren eigenen Rechner ein Stück weit aufzugeben. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.