Im Prozess um einen Messerangriff auf eine Vierjährige in einem Supermarkt im baden-württembergischen Ravensburg hat das dortige Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 34-Jährige litt zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie und war schuldunfähig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Tat wurde als versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung gewertet.

Im Prozess um einen Messerangriff auf eine Vierjährige in einem Supermarkt im baden-württembergischen Ravensburg hat das dortige Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 34-Jährige litt zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie und war schuldunfähig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Tat wurde als versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung gewertet.

In der wahnhaften Überzeugung, Gott habe ihm befohlen, ein Kind zu töten, hatte er nach Ansicht der zuständigen Kammer im April mit einem mitgebrachten Küchenmesser mindestens dreimal unvermittelt von hinten auf das Mädchen eingestochen. Es wurde lebensgefährlich am Bauch verletzt und musste notoperiert werden.

Die Mutter des Mädchens und ein Kunde griffen ein und konnten weitere Stiche verhindern. Der 34-Jährige wurde wenig später in einer nahen Obdachlosenunterkunft festgenommen. Nach Angaben des Gerichts gestand der Mann die Vorwürfe im Prozess.

Durch die psychische Erkrankung des Manns sei mit weiteren erheblichen Straftaten zu rechnen, befand das Gericht. Er gilt als demnach gefährlich für die Allgemeinheit. Alle Prozessbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.