Im Schlachthof Aschaffenburg soll es Tierschutzverstöße gegeben haben. Zwei amtliche Tierärztinnen stehen vor Gericht, weil sie die Verantwortlichen über Kontrollen informiert haben sollen.

Im Schlachthof Aschaffenburg soll es Tierschutzverstöße gegeben haben. Zwei amtliche Tierärztinnen stehen vor Gericht, weil sie die Verantwortlichen über Kontrollen informiert haben sollen.

Eine frühere Amtstierärztin hat vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, den örtlichen Schlachthof vor unangekündigten Kontrollen gewarnt zu haben. „Ihr ist bewusst, dass dies nicht richtig war“, sagte der Verteidiger der 51 Jahre alten Hauptangeklagten zu Prozessauftakt. Es tue ihr leid, sie bereue ihr Verhalten. 

Sie habe deshalb dem Schlachthof und anhängigen Zerlegebetrieben auf dem Gelände von den anstehenden Kontrollen berichtet, weil sie bei möglicherweise festzustellenden Mängeln berufliche Konsequenzen befürchtet habe. Sie habe gewusst, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei. Einen materiellen Vorteil habe sie durch die rechtswidrige Information des Schlachthofs nicht gehabt, sagte der Anwalt der Tierärztin. 

Anklage: Betreiber vorab per Handy informiert

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ist für die Überwachung von Schlachthöfen verantwortlich und führt auch nachts unangekündigte Kontrollen durch. 

Laut Anklage wurden die Betreiber und Zerlegebetriebe von den amtlich zuständigen Tierärztinnen vorab per Handynachricht über die Besuche der Kontrolleure informiert. Die 51-Jährige und eine frühere Kollegin (28) stehen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht vor Gericht. Auch ein Inhaber eines Zerlegebetriebs ist angeklagt – wegen Beihilfe. 

Immer wieder Elektroschocker

Ausgangspunkt des Prozesses waren Aufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“. Diese im Sommer 2023 veröffentlichen Bilder und Videos zeigen, wie Beschäftigte – angeblich im Schlachthof Aschaffenburg – Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen. 

Schlachten zeitweise verboten

Die KBLV untersagte nach Veröffentlichung der Aufnahmen zeitweise den Schlachtbetrieb in der Stadt am Untermain unweit der Landesgrenze zu Hessen. Die Stadt, Eigentümerin des Geländes und des Gebäudes, kündigte den Pachtvertrag mit der AB Schlachthof GmbH & Co. KG. Derzeit läuft dazu ein Zivilverfahren.

Die Staatsanwaltschaft nahm umfangreiche Ermittlungen unter anderem wegen quälerischer Tiermisshandlung auf. 

Der Komplex ist längst nicht abgeschlossen – aber nach den Anklagen gegen die zwei früheren Amtstierärztinnen und den Inhaber eines Zerlegebetriebes gibt es nun ein erstes Strafverfahren in der Causa. An diesem Mittwoch könnte das Urteil fallen.