Seit Jahren läuft ein Strafverfahren gegen den Ex-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung – und zwar stockend. Eine Entscheidung des OLG Hamm könnte weitere zeitliche Verzögerung bedeuten.

Seit Jahren läuft ein Strafverfahren gegen den Ex-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung – und zwar stockend. Eine Entscheidung des OLG Hamm könnte weitere zeitliche Verzögerung bedeuten.

In dem seit Jahren laufenden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Ex-Geheimagenten Werner Mauss bleibt offen, wann der Prozess vor dem Landgericht Bochum fortgesetzt wird. Das Steuerstrafverfahren bleibe ausgesetzt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und bestätigte damit einen Beschluss des Bochumer Landgerichts vom August. 

Dem inzwischen 84-Jährigen wird laut OLG-Mitteilung Steuerhinterziehung in zehn Fällen sowie versuchte Steuerhinterziehung in zwei Fällen vorgeworfen. Das Bochumer Landgericht hatte den Strafprozess ausgesetzt, weil zunächst der Ausgang eines parallelen Verfahrens in Düsseldorf abgewartet werden solle. Dort wird vor dem Finanzgericht ein Klageverfahren über steuerrechtliche Fragen geführt, wie das OLG schilderte. 

Eine in Düsseldorf zu klärende zentrale Rechtsfrage sei für das Bochumer Strafverfahren maßgeblich, teilte das Oberlandesgericht mit und wies daher eine Beschwerde der Bochumer Staatsanwaltschaft gegen den Landgerichtsbeschluss zurück.

Wie lauten die Vorwürfe in dem Fall mit langer Vorgeschichte?

Mauss soll gegenüber dem Finanzamt „erhebliche Vermögensanlagen auf ausländischen Konten“ nicht angegeben haben. Der Angeklagte beruft sich laut OLG darauf, dass es sich bei den Geldern um einen Treuhandfonds westlicher Sicherheitsbehörden handele, der von dem Auslandsgeheimdienst eines anderen Staates verwaltet werde. Dieser Fonds sei absprachegemäß zur Finanzierung seiner operativen Einsätze als Geheimagent genutzt worden, habe Mauss angegeben. 

Aus dem Bochumer Strafprozess geht früheren Angaben zufolge hervor, dass Mauss zwischen 2002 und 2011 rund 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben soll. Er bestreitet das. In einem ersten Verfahren im Oktober 2017 war er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt, Mauss hatte Freispruch gefordert. 

Gegen die Bewährungsstrafe gingen beide Seiten in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil daraufhin auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück nach Bochum, wo der Prozess im Oktober 2019 neu anlief.