Die Verurteilung der mutmaßlichen Linksextremistin Lina E. löste bundesweit Proteste aus. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Nun widmet sich der Bundesgerichtshof dem Fall.

Die Verurteilung der mutmaßlichen Linksextremistin Lina E. löste bundesweit Proteste aus. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Nun widmet sich der Bundesgerichtshof dem Fall.

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich im Februar in einer mündlichen Hauptverhandlung mit dem Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. Das teilte das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe mit. 

Das Oberlandesgericht Dresden hatte E. im Mai 2023 wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Trotzdem kam sie nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft zunächst frei. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig ist.

Im Prozess wogen die Vorwürfe gegen E. und ihre Mitangeklagten schwer. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen vor, zwischen 2018 und 2020 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. E. gilt bei der Anklagevertretung als Kopf der Gruppe. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich.

Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Angeklagte hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Die oberste deutsche Anklagebehörde hatte acht Jahre Haft für die aus Kassel in Hessen stammende Studentin beantragt. E. wendet sich beim BGH gegen ihre Verurteilung. Über beide Revisionen will der dritte Strafsenat am 6. Februar 2025 in Karlsruhe verhandeln. Ob noch am selben Tag ein Urteil fällt, ist unklar.