Bei der EM im Juni eskaliert eine Auseinandersetzung zwischen der Polizei und serbischen Fußballfans in München. Nun hat die Randale auf dem Marienplatz ein juristisches Nachspiel.
Nach Ausschreitungen serbischer Fußballfans am Randes eines EM-Spiels in München hat das Amtsgericht einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der junge Serbe hatte unter Tränen zugegeben, vor dem EM-Spiel zwischen Serbien und Dänemark im Juni auf dem Marienplatz einen Tisch und Glasflaschen auf Polizisten geworfen zu haben.
Der Mann war am Vortag des Fußballspiels mit mehreren Freunden aus Serbien angereist, sagte sein Verteidige vor Gericht. Der Angeklagte habe damals „fünf bis sechs Bier getrunken“ und „mehrere Joints geraucht“. „Es war eine sehr ausgelassene, fröhliche Stimmung“, sagte der Anwalt. „Diese Stimmung ist dann plötzlich gekippt.“ Warum, das könne sein Mandant nicht mehr sagen. Er sei „wie in Trance“ gewesen und habe „eine Art Tunnelblick gehabt“.
„Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen“, sagte der Angeklagte zu dem Polizisten, der von ihm verletzt worden war und als Zeuge vor Gericht aussagte.
Bei der Randale auf dem Marienplatz im Juni dieses Jahres vor dem EM-Spiel in der Allianz-Arena waren mehrere Polizisten leicht verletzt worden. Laut Staatsanwaltschaft geriet eine Polizeikontrolle aus dem Ruder, nachdem einige Fans Pyrotechnik gezündet hatten. Weil sich mehrere Fans mit einem Mann solidarisierten, der verdächtigt wurde, daran beteiligt gewesen zu sein, eskalierte die Lage. „Menge außer Kontrolle“, beschreibt ein Polizist die Lage in einem Überwachungsvideo, das während der Verhandlung abgespielt wurde und die Taten des Angeklagten zeigt.
„Einen Schatten auf diese schöne Zeit geworfen.“
Sie gehe davon aus, dass viele ihr zustimmen, wenn sie sage, „dass Fußball an sich eine schöne Sache ist“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung – und dass „gerade auch die EM-Zeit in München und in ganz Deutschland eine schöne Veranstaltung war“. „Mit ihrem Verhalten haben Sie schon einen Schatten auf diese schöne Zeit geworfen.“
Sie verurteilte den Mann unter anderem wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Den Vorwurf der Billigung von Straftaten sah das Gericht nicht als erwiesen an. Laut Anklage soll der Mann das russische Propagandasymbol „Z“ sichtbar auf seiner Kleidung getragen haben. Er gab aber an, von der Bedeutung nichts gewusst zu haben.
Weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung, die ein Jahr und drei Monate auf Bewährung gefordert hatte, auf Rechtsmittel verzichtete, wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Für die Bewährungszeit von drei Jahren gilt für den 25-Jährigen nun ein absolutes Stadionverbot in Deutschland. Er darf sich in der Zeit auch nicht in einem Umkreis von zwei Kilometern um ein Fußballspiel aufhalten und muss außerdem eine Geldauflage von 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Der Prozess ist nicht der Einzige, der sich mit den Ausschreitungen vom 25. Juni befasst. Für diesen Freitag hat das Amtsgericht zwei weitere Verhandlungen angesetzt.