Illegale Beschäftigung und Verstöße gegen Arbeitsschutzregeln: Bei einer konzertierten Aktion haben Behörden Friseursalons und Barbershops in ganz NRW kontrolliert - mit erschreckendem Ergebnis.

Illegale Beschäftigung und Verstöße gegen Arbeitsschutzregeln: Bei einer konzertierten Aktion haben Behörden Friseursalons und Barbershops in ganz NRW kontrolliert – mit erschreckendem Ergebnis.

Bei landesweiten Kontrollen von Friseurbetrieben haben die Behörden zahlreiche Fälle von Schwarzarbeit und Verstöße gegen die Arbeitsschutzregeln aufgedeckt. In mehr als 90 Prozent der geprüften Betriebe wurden Mängel beim Arbeitsschutz festgestellt, wie das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf sowie die Generalzolldirektion mitteilten. So waren Haartrockner nicht elektrisch geprüft, Feuerlöscher abgelaufen, Flucht- und Rettungswege nicht gekennzeichnet oder Gefahrstoffe falsch gelagert.

Nach Angaben von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) war die Kontrollaktion im Friseurhandwerk eine „Reaktion auf zahlreiche Beschwerden aus der Branche, die uns in den letzten Monaten vermehrt erreicht haben“. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nannte die Ergebnisse „erschreckend“: „Es darf nicht sein, dass in so vielen Betrieben Mängel herrschen. Alle Beschäftigten haben gute Arbeitsbedingungen verdient.“ Mit den gemeinsamen Kontrollen sollten Betriebe, die gesetzeskonform handeln, geschützt werden. 

Zahlreiche Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet

Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls leitete 44 Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, unter anderem wegen Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs, des illegalen Aufenthalts oder der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern. Zudem werde in 300 Fällen geprüft, ob etwa der Mindestlohn gezahlt oder Sozialleistungen korrekt abgeführt worden seien. 

Bei der Aktion vom 23. bis 27. September kontrollierten rund 1000 Einsatzkräfte mehr als 400 Friseursalons und Barbershops mit fast 900 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen. Beteiligt waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls, der Arbeitsschutzverwaltung, der Kommunen sowie von Polizei und Ausländerbehörden.