Ein in der Ampel-Koalition lange umstrittenes Thema ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen: Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren für die Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung vorgelegt. Damit sollen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit bekommen, Verbindungsdaten wie Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern "einfrieren" zu lassen, um sie später auszuwerten, wie aus dem Entwurf hervorgeht, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Ein in der Ampel-Koalition lange umstrittenes Thema ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen: Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren für die Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung vorgelegt. Damit sollen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit bekommen, Verbindungsdaten wie Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern „einfrieren“ zu lassen, um sie später auszuwerten, wie aus dem Entwurf hervorgeht, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Das neue Verfahren ist ein Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung, die von mehreren Gerichten für rechtswidrig erklärt und deswegen ausgesetzt worden war. Über die Ausgestaltung einer Nachfolgeregelung gab es lange Streit, insbesondere zwischen dem SPD-geführten Innenministerium und dem FDP-geführten Justizministerium.

Vorgesehen ist nun, dass Richterinnen und Richter auf Bitte der Ermittlungsbehörden eine sogenannte Sicherungsanordnung erlassen können. Sie verpflichtet Telekommunikationsanbieter, bestimmte Datensätze vor der automatischen Löschung zu bewahren. Voraussetzung ist, dass es um eine „erhebliche“ Straftat geht und dass die Verkehrsdaten „für die Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten von Bedeutung sein können“, wie es in dem Entwurf heißt.

Die „eingefrorenen“ Daten stehen dann den Behörden für maximal einen Monat zur Verfügung, wobei eine Verlängerung möglich ist. Um sie tatsächlich auswerten zu können, müssen sie „aufgetaut“ werden – dafür ist eine erneute richterliche Anordnung notwendig. 

Zu den Verkehrsdaten gehört beispielsweise die Information, wer mit wem wie lange telefoniert hat oder zwischen welchen Geräten SMS oder E-Mails ausgetauscht wurden, wie es aus dem Justizministerium hieß. Bei mobilen Endgeräten wie Handys sind demnach auch Standortdaten umfasst. Dagegen bezieht sich die Regelung nicht auf Inhalte etwa von Gesprächen oder SMS.

Die Koalition hatte sich über Quick Freeze lange gestritten – das Innenministerium wollte eine weitergehende Regelung als das Justizministerium. Das Thema war zudem mit der Mietpreisbremse verwoben: Die FDP knüpfte ihre Zustimmung für eine Verlängerung der Mitpreisbremse an eine Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren. Eine Verständigung in der Koalition gelang erst im April. Das Justizministerium legte nun Referentenentwürfe für beide Projekte vor.