Ein Urteil gegen einen Mann wegen schwerer Brandstiftung an einer fast 300 Jahre alten Barockkirche im sächsischen Großröhrsdorf ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde nach Angaben des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom Donnerstag verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Görlitz ergab keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Der Mann war im Februar zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Ein Urteil gegen einen Mann wegen schwerer Brandstiftung an einer fast 300 Jahre alten Barockkirche im sächsischen Großröhrsdorf ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde nach Angaben des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom Donnerstag verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Görlitz ergab keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Der Mann war im Februar zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Wie das Landgericht feststellte, hatte der Angeklagte am 4. August 2023 einen Nebenraum der Stadtkirche mit Benzin in Brand gesetzt. Hintergrund war ein erheblicher Hass, den der Mann auf die örtliche Kirchengemeinde und besonders auf den dortigen Pfarrer entwickelt hatte.

Das Feuer breitete sich nach einer Detonation im Altarbereich aus, ergriff den Dachstuhl und das gesamte Gebäudeinnere. Das Gebäude brannte bis auf die Grundmauern vollständig ab. Zudem brach die Kirchturmspitze ein. Die Kirche war in den Jahren 2012 bis 2018 mit Fördermitteln aufwendig saniert worden.

Es entstand ein Sachschaden von etwa 35 Millionen Euro. Die Stadtkirche von Großröhrsdorf war nach Angaben der Stadtverwaltung 1736 eingeweiht worden. Mit ihrem rund 50 Meter hohen Turm galt sie als Wahrzeichen des nordöstlich von Dresden gelegenen Orts.