Seinen eigenen Strom produzieren und damit Geld sparen: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in NRW kaufen sich kleine Solaranlagen. Mieterinnen und Mietern stehen weitere Erleichterungen bevor.

Seinen eigenen Strom produzieren und damit Geld sparen: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in NRW kaufen sich kleine Solaranlagen. Mieterinnen und Mietern stehen weitere Erleichterungen bevor.

Immer mehr Haushalte in Nordrhein-Westfalen kaufen sich Mini-Solaranlagen und produzieren einen Teil ihres Stroms selbst. Seit Jahresbeginn hat sich die Anzahl der sogenannten Balkonkraftwerke mehr als verdoppelt, wie aus Daten der Bundesnetzagentur hervorgeht. Demnach waren im bevölkerungsreichsten Bundesland zum Jahreswechsel rund 71.000 „steckerfertige Solaranlagen“ in Betrieb. Seitdem kamen weitere rund 73.000 hinzu. 

Die Anlagen boomen auch bundesweit: Bis zum 10. Oktober wurden der Behörde rund 717.000 angeschlossene Anlagen gemeldet. Zum Jahresanfang lag die Zahl noch bei gut 346.000.

Die tatsächliche Anzahl der installierten Anlagen dürfte noch höher liegen, da die Eigentümer nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit für die Registrierung haben. Seit dem 1. April reicht eine Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Früher war auch eine Anmeldung beim Netzbetreiber vorgeschrieben.

Neues Gesetz sichert Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen

Auch wenn schon viele Mieterinnen und Mieter oder Wohnungseigentümer eine Mini-PV-Anlage betreiben, stehen weitere gesetzliche Erleichterungen bevor. Der Bundesrat hat Ende September ein Gesetz gebilligt, nach dem Steckersolargeräte „privilegiert“ werden. 

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes müsse dann zwar weiterhin vom Vermieter beziehungsweise der Wohneigentumsgemeinschaft eine Zustimmung eingeholt werden, heißt es bei der Verbraucherzentrale. „Jedoch: Durch die geplante Privilegierung müssen besondere Gründe im Einzelfall vorgebracht werden, um eine Zustimmung zu verweigern. Gleiches gilt derzeit zum Beispiel schon im Bereich von Wallboxen und beim behindertengerechten Umbauen.“ Der Bundesrat spricht von einem „Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen“.

Der Photovoltaik-Referent der Verbraucherzentrale NRW, Stefan Hoffmann, begrüßt die Neuregelungen. Mieterinnen und Mieter hätten es damit leichter, sich an der Energiewende zu beteiligen. Das Potenzial in Deutschland sei riesig. „Mindestens jeder zweite Haushalt ist dafür geeignet.“

Hoffmann verwies auf die wirtschaftlichen Vorteile anhand eines Beispiels: Produziere etwa eine 300 Euro teure Anlage pro Jahr 270 Kilowattstunden Strom, von denen 200 Kilowattstunden vom Haushalt genutzt würden, bedeute dies bei einem Strompreis von 30 Cent je Kilowattstunde eine jährliche Ersparnis von 60 Euro. Damit habe der Eigentümer die Kosten für die Anlage nach fünf Jahren wieder drin.

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