Ein Hackerangriff hat der Berliner CDU lange Probleme gemacht. Jetzt ist der Zugriff auf die Mitgliederdaten wieder möglich. Das erleichtert die Nominierung von Bundestagskandidaten.

Ein Hackerangriff hat der Berliner CDU lange Probleme gemacht. Jetzt ist der Zugriff auf die Mitgliederdaten wieder möglich. Das erleichtert die Nominierung von Bundestagskandidaten.

Eine im Frühsommer bekanntgewordene Cyberattacke auf die Bundes-CDU hat die Nominierung der CDU-Bundestagskandidaten in der Hauptstadt erschwert. Denn Voraussetzung dafür ist eine klare Datenlage zum Mitgliederbestand, wie CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitze auf Anfrage mitteilte. Inzwischen sei der notwendige Datenbestand aber wieder verfügbar. Zuvor hatte die „Berliner Morgenpost“ über das Thema berichtet. 

Bei dem Hackerangriff auf die CDU und die Union Betriebs GmbH (UBG) hatten sich Kriminelle Zugang zu deren Cloud verschafft, in der unter anderem die Mitgliederdaten gespeichert sind. Die Datenbank wurde daraufhin vorsorglich abgeschaltet. CDU-Chef Friedrich Merz sprach Anfang Juni vom „schwersten Angriff auf eine IT-Struktur“, den jemals eine politische Partei in Deutschland erlebt habe.

Nur acht Wahlkreise sind deckungsgleich mit den Bezirken

Hintergrund jeder Nominierung ist Reitze zufolge, dass die Parteimitglieder, die die Kandidaten bestimmen, bei den Wahlen auch wahlberechtigt sein müssen. „Nach dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung hat Berlin zwölf Wahlkreise, die nur in acht Fällen deckungsgleich mit den Bezirken sind“, so der Landesgeschäftsführer. „Ohnehin gilt auch hier, dass ein Mitglied aus Pankow, das in Reinickendorf gemeldet ist und hier auch wählt, in Reinickendorf nominieren muss.“

Hinzu kämen Hunderte von CDU-Mitgliedern, die etwa beim Bundestag oder Bundesverbänden beschäftigt seien, aber weiterhin außerhalb Berlins Parteimitglied. Auch sie müssten richtig zugeordnet werden. „Seit Freitagnachmittag haben wir nunmehr einen Datenbestand von der UBG, mit dem wir diese Aufgabe erfüllen können.“