Der Rechtsstreit um den idyllisch gelegenen Dünen-Campingplatz in Prerow wird erbittert geführt und beschäftigt vier Gerichte in MV. Jetzt gab es am Landgericht Rostock erstmals ein Urteil.

Der Rechtsstreit um den idyllisch gelegenen Dünen-Campingplatz in Prerow wird erbittert geführt und beschäftigt vier Gerichte in MV. Jetzt gab es am Landgericht Rostock erstmals ein Urteil.

Der Ferienanlagenbetreiber Regenbogen AG muss die Dünenflächen des Campingplatzes in Prerow an der Ostsee räumen. Das Landgericht Rostock gab der Räumungsklage der landeseigenen Stiftung für Umwelt und Natur MV statt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Es kann aber bei Vorlage einer Sicherheitsleistung durch die Stiftung in Höhe von zwei Millionen Euro vorläufig sofort vollstreckt werden, wie die 2. Zivilkammer entschied. 

Aufgrund der klaren Regelungen im Pachtvertrag habe die Stiftung als Klägerin einen Anspruch auf Herausgabe der beiden betroffenen Flurstücke, auf denen in Prerow die Wohnwagen in unmittelbarer Ostsee-Nähe in den Dünen stehen. Der Vertrag sei zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Die Regenbogen AG habe keinen Anspruch auf Fortschreibung des Vertrages, allenfalls auf Schadenersatz, befand der Richter. 

Am 26. November entscheidet das Landgericht Stralsund über eine zweite Räumungsklage für weitere Teilflächen des als Regenbogencamp bekannten Campingplatzes. Zudem sind die Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin in unterschiedlichen Punkten mit dem Vorfall befasst. Die Regenbogen AG hat die ihren Sitz in Schönkirchen (Schleswig-Holstein) und betreibt den Platz seit rund 30 Jahren.