Klima- und Denkmalschutz verfolgen dem Kulturministerium zufolge gemeinsame Ziele. Solarmodule dürfen in Hessen meist auch auf Baudenkmäler montiert werden. Wann sagt der Denkmalschutz doch mal Nein?
Fast alle beantragten Solaranlagen auf hessischen Kulturdenkmälern bekommen grünes Licht. Vom Januar 2023 bis April 2024 wurden rund 99 Prozent der Anträge – 1.042 von 1.057 – genehmigt, wie das Kulturministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dies sei Folge einer Richtlinie des Ministeriums für die Denkmalbehörden, wonach Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zuzulassen seien. Eine Ende 2022 herausgegebene Broschüre erkläre die Richtlinie verständlich.
Kulturminister Timon Gremmels (SPD) betonte: „Denkmalschutz leistet seit jeher einen Beitrag zum Klimaschutz: Gerade ältere Denkmäler sind oft aus klimaneutralen Materialien aus der Region gebaut und werden seit Jahrhunderten genutzt.“ Die Richtlinie macht laut Gremmels deutlich, „dass Denkmal- und Klimaschutz gemeinsame Ziele verfolgen“. Es gebe durchweg positive Rückmeldungen. Die Richtlinie habe auch in anderen Bundesländern Schule gemacht.
Nur bei erheblicher Beeinträchtigung rotes Licht
Diese Vorgaben halten dem Kulturministerium zufolge fest, „dass allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals eine Nichtgenehmigung infrage kommt. Auch dann müssen die Behörden stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden.“
Wann gibt es also ausnahmsweise doch rotes Licht für eine beantragte Solaranlage auf einem Baudenkmal? Infrage kommen können hierfür laut Ministerium etwa besonders anspruchsvolle Dachgestaltungen: „So gibt es besonders raumbildende und skulptural wirkende Dächer mit zum Beispiel geschwungenen oder stark gegliederten Dachflächen, Kuppeln und Türmen, die als gestalterische Elemente deutlich wahrnehmbar sind.“