Wahrscheinlich ist die Zahl der kleinen Solaranlagen sogar noch höher als gemeldet. Und die installierte Leistung ist ohnehin schneller gestiegen. Was auch mit einer Regeländerung zu tun hat.

Wahrscheinlich ist die Zahl der kleinen Solaranlagen sogar noch höher als gemeldet. Und die installierte Leistung ist ohnehin schneller gestiegen. Was auch mit einer Regeländerung zu tun hat.

Die Zahl der Balkonkraftwerke steigt auch in Hessen weiter rasant. Inzwischen zählt das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur 54.567 steckerfertige Solaranlagen“ in Betrieb (Stand 4. Oktober), das sind in etwas doppelt so viele wie noch zu Jahresbeginn. Damit liegt Hessen im Bundestrend. Deutschlandweit wurden 708.590 Balkonkraftwerke registriert, ebenfalls eine Verdoppelung seit Jahresbeginn. Wahrscheinlich ist die Zahl sogar noch höher, da es eine Frist von einem Monat für Nachmeldungen gibt und manche Anlagen – trotz Pflicht – schlicht nicht gemeldet werden.

Die installierte Maximalleistung liegt inzwischen bei gut 600 Megawatt. Sie hat sich seit Jahresbeginn sogar mehr als verdoppelt, was auch daran liegen dürfte, dass inzwischen etwas leistungsfähigere Anlagen installiert werden dürfen.

Für das gerade beendete dritte Quartal weist das Marktstammdatenregister bundesweit 140.000 in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von maximal 141 Megawatt aus. Auch diese Zahlen dürften in den kommenden Wochen noch durch Nachmeldungen steigen.

Vermieter müssen Balkonanlagen zulassen

Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet, dass der positive Trend bei Balkonkraftwerken anhält. Der Gesetzgeber habe bürokratische Hemmnisse abgebaut, und die Preise der Solarsysteme seien weiter gesunken, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Zudem habe zuletzt auch der Bundesrat der Verbesserung der Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer zugestimmt. Das mache endlich den Weg frei für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland, sagte Körnig. „Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes.“

Manchmal Elektriker erforderlich

Hier weist der Verband allerdings auf eine wichtige Unterscheidung hin: Die rechtlichen Vereinfachungen gelten nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Diese seien so konzipiert, dass Laien sie anschließen könnten.

Auf dem Markt gebe es inzwischen aber auch vermehrt größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke angeboten würden, aber keine Steckersolargeräte seien. Diese müssten vom Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das gelte auch für Systeme mit Batteriespeicher.