In Thüringen musste erst das Verfassungsgericht ein Machtwort sprechen, damit der Landtag in seiner ersten Sitzung die Geschäftsordnung ändern konnte. In Sachsen war das kein Problem.

In Thüringen musste erst das Verfassungsgericht ein Machtwort sprechen, damit der Landtag in seiner ersten Sitzung die Geschäftsordnung ändern konnte. In Sachsen war das kein Problem.

Der sächsische Landtag hat sich in seiner ersten Sitzung nach der Landtagswahl eine neue Geschäftsordnung gegeben und damit auch den Weg für einen vierten Vizepräsidenten freigemacht. 

In Thüringen war in der vergangenen Woche eine Geschäftsordnungsänderung in der ersten Zusammenkunft der Abgeordneten nach der Wahl heftig umstritten – der Alterspräsident von der AfD weigerte sich, diesen Tagesordnungspunkt aufzurufen, schließlich wurde die Sitzung abgebrochen. Das sorgte bundesweit für Aufsehen und die Sorge um die Einhaltung demokratischer Regeln. 

Erst nach einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichts in Weimar wurde die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags bei einer Wiederaufnahme der Sitzung am vergangenen Samstag geändert. Nach der Änderung konnten alle Fraktionen und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Landtagspräsidentenamt vorschlagen.

Reaktion auf Vorgänge in Thüringen 

Die geänderte neue Geschäftsordnung im sächsischen Parlament regelt einige Verfahrensweisen neu. So sind neben Zwischenfragen künftig auch Zwischenbemerkungen zulässig, um die Debatte zu beleben. Bislang war eine konkrete Fragestellung erforderlich. Für den Tagesordnungspunkt „Befragung der Staatsregierung“ ist eine Straffung vorgesehen, auch Nachfragen der Abgeordneten sollen möglich sein. Die Neuerung stieß auf allgemeine Zustimmung. 

Auch ein Änderungsantrag der Grünen, der mit Blick auf die Turbulenzen in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages eingebracht wurde, fand Zustimmung. Mit einer von den Grünen vorgeschlagenen Formulierung wird klargestellt, dass der neugewählte Landtag bereits zu Beginn der konstituierenden Sitzung seine vollen Verfahrensrechte ausüben kann. 

In diesen Tagen könne man keine Debatte über eine neue Geschäftsordnung führen, ohne den Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus im Nachbarbundesland Thüringen in den Blick zu nehmen, sagte Valentin Lippmann von den Grünen.  „In Thüringen hat sich gezeigt, was passiert, wenn die AfD in einem Bundesland Macht erhält“.