Einen Joint in der Öffentlichkeit zu rauchen, ist bereits seit April unter bestimmten Bedingungen bundesweit erlaubt. Kiffer in Hessen haben es aber weiterhin nicht leicht, legal Cannabis zu kaufen.

Einen Joint in der Öffentlichkeit zu rauchen, ist bereits seit April unter bestimmten Bedingungen bundesweit erlaubt. Kiffer in Hessen haben es aber weiterhin nicht leicht, legal Cannabis zu kaufen.

Ein halbes Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis und drei Monate nach der Freigabe des Anbaus der Pflanzen ist in Hessen immer noch keine einzige Anbauvereinigung legal aktiv. Landesweit wurden nach Angaben des Innenministeriums bis Ende September 20 Anträge auf Erlaubnis eines solchen Vereins gestellt. Sie werden größtenteils noch geprüft. 

Hessens Innenminister Roman Poseck kritisierte erneut die bundesweite Teillegalisierung der Droge als Fehler: „Mit Ausnahme der Kiffer-Lobby haben alle Anderen nur Nachteile zu tragen“, teilte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. 

Eine Ministeriumssprecherin erklärte, zahlreiche Vorgaben, die vom Bund noch nicht abschließend festgelegt worden seien, erschwerten die Genehmigung von Anbauvereinen. Unter anderem fordere das Bundesgesetz ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sowie den Nachweis einer Präventionsschulung. Die genauen Informationen hierzu seien aber erst sehr spät von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht worden – Präventionsschulungen könnten daher erst jetzt in Hessen vorbereitet werden. 

Hohe Hürden für Antragsteller

Unzureichende Hinweise oder Unterstützung des Bundes gebe es auch bei den Themen Abfallbeseitigung sowie Probeentnahme und Transport von Cannabis. „Somit ist es den antragstellenden Anbauvereinigungen bislang schlichtweg nicht möglich, einen vollständigen Antrag mit allen geforderten Voraussetzungen beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen zu können“, betonte die Sprecherin.

Innenminister Poseck sprach von mehr Unsicherheit infolge der Teillegalisierung von Cannabis: „Für die Polizei bedeutet die neue Rechtslage deutlich mehr Arbeit und zusätzliche Kontrollaufgaben, zum Beispiel im Straßenverkehr und in den Innenstädten.“ Die zuständigen Behörden hätten einen beträchtlichen personellen Aufwand. „Das Gesetz ist und bleibt ein Bürokratiemonster, das Rechtsunsicherheit bewirkt und praktisch kaum umzusetzen ist“, kritisierte Poseck. 

Kiffen neben Kindern kann teuer werden

Grundsätzlich ist der Anbau von Cannabispflanzen am 1. Juli in Deutschland freigegeben worden. Am selben Tag trat auch der hessische Bußgeldkatalog zur Teillegalisierung dieser Droge in Kraft. Wer etwa unmittelbar neben Kindern kifft, kann demnach mit einem Bußgeld von 1.000 Euro belangt werden. Mit 500 Euro kann zur Kasse gebeten werden, wer in Schulen oder auch in deren Sichtweite einen Joint raucht.

Eine Anbauvereinigung für Cannabis darf höchstens 500 Mitglieder haben und jeder kann nur Mitglied in einem einzigen derartigen Verein sein – bei einem Verstoß hiergegen droht ein Bußgeld von 300 Euro. Weiter müssen diese Vereinigungen bei jeder Weitergabe von Cannabis Alter und Mitgliedschaft strikt kontrollieren – mit einem Blick auf einen Personalausweis oder Reisepass sowie auf einen Mitgliedsausweis. Ein Verstoß dagegen kann 750 Euro Bußgeld kosten.