Bei einer Kontrolle am Rostocker Überseehafen fliehen drei Männer vor der Polizei. Auf der Flucht hinterlassen sie einen Rucksack mit Waffen und Munition. Ein Verdächtiger sitzt in U-Haft.

Bei einer Kontrolle am Rostocker Überseehafen fliehen drei Männer vor der Polizei. Auf der Flucht hinterlassen sie einen Rucksack mit Waffen und Munition. Ein Verdächtiger sitzt in U-Haft.

Wegen Verdachts auf bandenmäßigen Waffenhandel hat das Amtsgericht Rostock Haftbefehl gegen einen 38-Jährigen erlassen. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft der Hansestadt mit. Der schwedische Staatsbürger war laut Polizei am Sonntag mit vermutlich zwei Komplizen vor einer Zollkontrolle am Überseehafen in Rostock mit einem Auto geflüchtet.

Während der Verfolgung soll der 38-Jährige in Bentwisch wenige Kilometer östlich von Rostock aus dem Auto ausgestiegen sein, einen Rucksack auf einem Grundstück deponiert und die Flucht zu Fuß fortgesetzt haben. Nach Angaben der Polizei wurde der in Albanien geborene Mann wenig später in einem Regionalzug bei Hagenow (Kreis Ludwigslust-Parchim) entdeckt und festgenommen. 

Fahndung nach mutmaßlichen Komplizen

In dem Rucksack hatte der herbeigerufene Munitionsbergungsdienst sechs Schusswaffen und elf dazugehörige Magazine mit Munition gefunden. Die Behörden gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass die Waffen zum Weiterverkauf bestimmt waren.

Nach den mutmaßlichen Komplizen, die den Angaben zufolge in einem Auto mit schwedischem Kennzeichen unterwegs waren, wird weiter gefahndet. Die Ermittlungen würden durch das Zollfahndungsamt Hamburg geführt. An dem Polizeieinsatz waren Kräfte der Bundespolizei, des Zolls und der Landespolizei MV beteiligt.

Bewohner müssen Wohnungen vorübergehend verlassen

Laut Polizei hatte nicht ausgeschlossen werden können, dass von dem zurückgelassenen Rucksack Gefahren ausgingen. Deshalb sei der Munitionsbergungsdienst hinzugezogen worden.

Aus Sicherheitsgründen hätten in Bentwisch zudem 21 Bewohner von Häusern im unmittelbaren Umkreis des Fundorts ihre Wohnungen vorübergehend verlassen müssen. Doch habe nach der Prüfung eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung ausgeschlossen werden können.