Nach dem Pfingsthochwasser im Saarland können Geschädigte, die nicht gegen Elementarschäden versichert sind, Hilfen beantragen. Hunderte Anträge liegen bereits vor.

Nach dem Pfingsthochwasser im Saarland können Geschädigte, die nicht gegen Elementarschäden versichert sind, Hilfen beantragen. Hunderte Anträge liegen bereits vor.

Gut vier Monate nach dem schweren Hochwasser im Saarland haben viele Geschädigte ohne Elementarschadenversicherung Finanzhilfen für größere Schäden beantragt. Bisher seien 426 Anträge eingegangen, teilte der Landkreistag in Saarbrücken mit. Die bezifferte Schadenssumme belaufe sich laut Antragsteller insgesamt auf 15,3 Millionen Euro. Diese Summe sei noch ungeprüft.

Sehr häufig betroffen seien Heizungen. Aber auch Feuchtigkeit in Räumen werde oft gemeldet. Der Landkreistag ging davon aus, dass es noch weitere Anträge geben wird. Gewährt werde eine Finanzhilfe von maximal 75.000 Euro. Anträge sind noch bis Ende des Jahres möglich. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Am Pfingstwochenende Mitte Mai kämpften Menschen im Saarland gegen Hochwasser und Überschwemmungen. Heftiger Dauerregen hatte dort für Überflutungen, Erdrutsche und vollgelaufene Straßen und Keller gesorgt. Das Land war großflächig betroffen: Es gab 5.000 Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Eine 67-Jährige starb infolge eines Hochwasser-Rettungseinsatzes in Saarbrücken. 

Sechs Wochen nach dem Hochwasser waren bereits gut 3,2 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt worden. Diese Mittel sollten Bürgern rasch über erste kleinere Schäden hinweg helfen. Gezahlt wurden pro Antragsteller maximal 1.000 Euro.