In Sachsen-Anhalt haben Grundschüler seit jeher Anspruch auf eine Betreuung nach Unterrichtsschluss. Bundesweit kommt das jetzt erst mit finanzieller Hilfe des Bundes. Was heißt das für die Förderung?

In Sachsen-Anhalt haben Grundschüler seit jeher Anspruch auf eine Betreuung nach Unterrichtsschluss. Bundesweit kommt das jetzt erst mit finanzieller Hilfe des Bundes. Was heißt das für die Förderung?

Sachsen-Anhalt bekommt vom Bund fast 80 Millionen Euro, um die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auszubauen. Die Förderrichtlinie sei veröffentlicht, nun könne das Bundesinvestitionsprogramm umgesetzt werden, teilte das Sozialministerium in Magdeburg mit. Hintergrund ist der bundesweite und ab dem 1. August 2026 stufenweise in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Er soll ab 2029 allen Erst- bis Viertklässlern zustehen. In Sachsen-Anhalt gibt es den Rechtsanspruch seit 1991 – insofern wird hier in Verbesserungen investiert.

„Zuwendungen können beantragt werden für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Grund- und Förderschulen, wenn damit zusätzliche ganztägige Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter geschaffen werden und somit dem qualitativen Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten dienen“, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Bis Ende 2027 müssten die Investitionen abgeschlossen sein.