Auf der A3 fällt im Jahr 2020 eine Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf ein Auto und erschlägt die Fahrerin. Ursache soll Pfusch am Bau gewesen sein. Drei Angeklagte stehen deswegen vor Gericht.

Auf der A3 fällt im Jahr 2020 eine Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf ein Auto und erschlägt die Fahrerin. Ursache soll Pfusch am Bau gewesen sein. Drei Angeklagte stehen deswegen vor Gericht.

Der Prozess um den Tod einer Autofahrerin durch eine Lärmschutzplatte auf der A3 startet am Montag (9.15 Uhr) noch mal neu vor dem Kölner Landgericht. Die Verteidigung hatte erfolgreich Einspruch gegen die Entbindung einer Schöffin eingelegt. Daraufhin ordnete das Oberlandesgericht (OLG) den Neubeginn mit anderen Schöffen an. Die ursprüngliche Verhandlung hatte Mitte August begonnen.

Die Autofahrerin war im November 2020 in ihrem Kleinwagen von einer tonnenschweren Betonplatte erschlagen worden, die sich von der Schallschutzmauer gelöst hatte. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war Pfusch am Bau die Ursache für das Unglück.

Ein 62 Jahre alter Ingenieur der damals zuständigen Baufirma ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Zwei jeweils 59 Jahre alten ehemaligen Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßen.NRW wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Prozess ist bis Ende des Jahres terminiert.