Zu Beginn des Sommers gab es viele Meldungen über rassistische Gesänge bei öffentlichen Festen und Partys. In einem Fall kommt es nun nicht zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft begründet das.

Zu Beginn des Sommers gab es viele Meldungen über rassistische Gesänge bei öffentlichen Festen und Partys. In einem Fall kommt es nun nicht zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft begründet das.

Die rassistischen Gesänge auf einem Schützenfest bei Hannover waren keine Straftat. Dieser Ansicht ist zumindest die Staatsanwaltschaft Hannover, wie sie heute mitteilte. Die Ermittlungen wurden demnach eingestellt. Bei dem Fest in Kleinburgwedel im Juni sangen Menschen rassistische Parolen zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino. 

Im konkreten Fall seien lediglich Ablehnung und Verachtung geäußert worden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zum Hass gegen Ausländer oder zu Gewalt sei nicht aufgefordert worden. „Zudem stellt das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern an sich noch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar“. Zuvor berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ über den Fall.

Es handele sich um eine Einzelfallentscheidung, betonte die Sprecherin. Zwischenzeitlich ermittelte der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Generell komme dieser Straftatbestand beim Äußern und Singen rassistischer Parolen aber infrage.