Fünf Klimaaktivisten kleben sich in Rostock auf einer Straße fest und sitzen ein Jahr später auf der Anklagebank. Das Gericht spricht sie frei. Das hat auch mit der Dauer ihrer Blockade zu tun.
Das Amtsgericht Rostock hat fünf wegen versuchter Nötigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagte Klimaaktivisten in allen Punkten freigesprochen. Ein entsprechendes Urteil wurde nach einer mehrstündigen Verhandlung gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die drei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 42 Jahren gehören zur Gruppe Letzte Generation und hatten am 31. August vergangenen Jahres die August-Bebel-Straße in Rostock vor einer Ampelkreuzung kurzzeitig blockiert. Dazu klebten sie sich morgens mit Sekundenkleber mit Händen und teils mit Füßen auf der Straße fest.
Der 42-jährige Angeklagte betonte, angesichts der Klimakatastrophe und der Untätigkeit der Bundesregierung sowie der weitgehenden Ignoranz der Gesellschaft seien gewaltfreie und symbolische Handlungen dringend geboten, um auf die „apokalyptische Bedrohung“ aufmerksam zu machen. Ein damals am Einsatz beteiligter Polizist sagte als Zeuge, dass der Protest friedlich gewesen sei.
Mit Speiseöl abgelöst
Für den Vorwurf der Nötigung war in diesem Zusammenhang nach Darstellung des Gerichtes auch die kurze Dauer der Blockade von Bedeutung. Vom Betreten der Fahrbahn durch die Aktivisten bis zur Freigabe der Straße vergingen lediglich 19 Minuten. Es kam zu einem Stau von rund 270 Meter Länge. Die Aktivisten betonten nach dem Urteil, dass aus Sicht der Richterin mit der Aktion die „Grenze des Erträglichen nicht überschritten“ worden sei.
Die Polizei war bereits im Vorfeld über den Protest informiert und schon nach zwei Minuten vor Ort. Die Beamten lösten Hände und Füße der Aktivisten mit Speiseöl von der Fahrbahn. Diese hatten sich so festgeklebt, dass im Notfall ein Rettungsfahrzeug hätte passieren können. Vor dem Gerichtsgebäude zeigten sich rund zehn Menschen mit Transparenten solidarisch mit den Aktivisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.