Wer seine Haft nicht antritt oder eine Geldstrafe nicht zahlt, wird gesucht. Ein Blick ins polizeiliche Informationssystem offenbart die Zahlen. Zu viel hineininterpretieren sollte man aber nicht.
25.388 Haftbefehle waren laut Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Juli im polizeilichen Informationssystem ausgeschrieben. Das waren fast doppelt so viele wie 2021 (13.542). Eine LKA-Sprecherin machte aber deutlich, dass ein Vergleich solcher Momentaufnahmen nur bedingt aussagekräftig ist.
„Haftbefehle werden täglich vollstreckt, die Fahndungsnotierung nach der Person wird dann umgehend gelöscht“, erläuterte sie der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Gleichzeitig werden auch neue Haftbefehle erlassen und Personen zur Fahndung ausgeschrieben.“
In 2.897 der aktuellen Fälle ging es den Angaben nach um die Festnahme von Tatverdächtigen. Bei 22.491 Haftbefehlen sollte Strafen vollstreckt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Haftbefehle in der Regel dann hier im System der Polizei auftauchen, wenn das zugrundeliegende Delikt in Baden-Württemberg bearbeitet wird. Die Haftbefehle betreffen also nicht zwingend nur Menschen, die im Südwesten wohnen oder sich hier aufhalten. Auch kann es mehrere Haftbefehle zu einer Person geben.