An Grundschulen in NRW steigt der Anteil der Kinder, die Ganztagsangebote wahrnehmen. In den kommenden Jahren könnten es immer mehr Schüler werden.

An Grundschulen in NRW steigt der Anteil der Kinder, die Ganztagsangebote wahrnehmen. In den kommenden Jahren könnten es immer mehr Schüler werden.

Mehr als die Hälfte der Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Schuljahr ein Ganztagsangebot an Schulen besucht. Der Anteil sei in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, teilte das Statistische Landesamt in Düsseldorf mit. Hatten im Schuljahr 2013/14 noch 38,5 Prozent aller Grundschüler am offenen oder gebundenen Ganztag teilgenommen, so waren es im Schuljahr 2023/24 52,7 Prozent. 

Insgesamt nahmen zuletzt 372.930 Grundschüler in NRW ein Angebot des schulischen Ganztagesbetriebs wahr. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (369.225) besuchte dabei den offenen Ganztag (OGS), bei dem nur ein Teil der Schüler nachmittags freiwillig und nach Anmeldung an außerunterrichtlichen Angeboten teilnimmt. Nur 3.705 Kinder waren im gebundenen Ganztag, wo alle Schüler verpflichtend teilnehmen.

In Köln nutzten mit 82,6 Prozent NRW-weit die meisten Grundschüler im vergangenen Schuljahr ein Ganztagsangebot, gefolgt von Leverkusen mit 79,6 Prozent und Oberhausen mit 78,9 Prozent. Am niedrigsten war der Anteil in den Kreisen Olpe (31,6 Prozent), Borken (31,7 Prozent), Siegen-Wittgenstein (31,9 Prozent) und dem Hochsauerlandkreis (31,9 Prozent). 

SPD sieht in Zahlen „Alarmsignal“

Die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, Dilek Engin, sieht in den Zahlen einen landesweiten „Flickenteppich“ beim offenen Ganztag. „Während Großstädte wie Köln, Oberhausen oder Düsseldorf mit dem OGS-Ausbau gut vorangekommen sind, hängen vor allem ländliche Kreise deutlich hinterher“, sagte Engin. Die 52,7 Prozent seien angesichts des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsplätze ein „Alarmsignal“. 

Der Bund hat mit dem Ganztagsförderungsgesetz den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter eingeführt. Ab 2026/2027 haben alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch, in den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Im Endausbau rechnet die Landesregierung in NRW mit einem Bedarf für rund 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler – das sind rund 580.000 Plätze.