Das Urteil gegen Melanie Müller im "Hitlergruß"-Prozess ist gefallen. Die Strafe fällt höher als von der Staatsanwaltschaft gefordert aus.

Das Urteil gegen Melanie Müller im „Hitlergruß“-Prozess ist gefallen. Die Strafe fällt höher als von der Staatsanwaltschaft gefordert aus.

Das Amtsgericht in Leipzig hat das Urteil im Hitlergruß-Prozess gegen Partysängerin Melanie Müller (36) gefällt. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge verhängte der Richter am Freitag (23. August) eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro gegen Müller – insgesamt also eine Summe von 80.000 Euro. Das Urteil beinhalte auch ein Drogendelikt aus dem vergangenen Jahr, heißt es weiter.

Zur Urteilsverkündung war die 36-Jährige persönlich vor Gericht erschienen. Rechtskräftig sei dieses allerdings noch nicht, berichtet unter anderem „Zeit Online“. Laut der Berichte sei das Gericht mit der verhängten Strafe deutlich über die Forderung der Staatanwaltschaft gegangen. Diese habe lediglich 95 Tagessätze à 60 Euro (insgesamt 5.700 Euro) gefordert. Müllers Strafverteidigung hatte hingegen in beiden Fällen auf Freispruch plädiert.

Diese Vorwürfe stehen im Raum

Melanie Müller wird vorgeworfen, während eines Auftritts im September 2022 mehrmals den Arm zu der verfassungswidrigen und rechtsradikalen Geste erhoben zu haben. Sie selbst bestreitet dies und beteuert, sich nicht „im rechtsradikalen Umfeld“ zu bewegen. Zudem steht der Vorwurf gegen sie im Raum, „an einem Tag im August 2023 unerlaubt Betäubungsmittel in ihrem Besitz gehabt zu haben“, zitierte die „Bild“-Zeitung Anfang dieses Jahres den zuständigen Oberstaatsanwalt.

Das Zeigen der rechtsradikalen Geste ist gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches in Deutschland verboten und mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.