Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Ergebnisse der umstrittenen Präsidentenwahl von Ende Juli. Er ist aber nicht unparteiisch. Die Opposition hat eine klare Meinung zu dem Gerichtsbeschluss.

Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Ergebnisse der umstrittenen Präsidentenwahl von Ende Juli. Er ist aber nicht unparteiisch. Die Opposition hat eine klare Meinung zu dem Gerichtsbeschluss.

Nach der von Betrugsvorwürfen überschatteten Präsidentenwahl in Venezuela hat der regierungstreue Oberste Gerichtshof den Sieg des autoritären Staatschefs Nicolás Maduro bestätigt. Das erklärte die Präsidentin des Gerichtshofs, Caryslia Rodríguez. Wegen einer Cyber-Attacke auf das Wahlsystem sei es nicht möglich gewesen, die Resultate der einzelnen Stimmbezirke zu veröffentlichen. Der Oppositionskandidat Edmundo González Urrutia bezeichnete den Gerichtsbeschluss auf der Plattform X als ungültig. 

Die linientreue Wahlbehörde hatte den seit 2013 regierenden Präsidenten Maduro zum Wahlsieger des Urnengangs Ende Juli erklärt. Allerdings veröffentlichte sie bislang nicht die aufgeschlüsselten Resultate. Die Opposition wirft der Regierung Wahlfälschung vor und reklamiert den Sieg für ihren Kandidaten González. Die USA und mehrere lateinamerikanische Länder haben den Wahlsieg des Ex-Diplomaten bereits anerkannt. Auch die Europäische Union und die Organisation Amerikanischer Staaten zweifeln das offizielle Wahlergebnis an.

Kein Beschluss des Obersten Gerichtshofs werde die Souveränität des Volkes ersetzen, schrieb González in einem X-Beitrag noch vor der Verkündung der Entscheidung. Die Venezolaner seien nicht bereit, ihre Freiheit und das Recht auf eine Veränderung in Frieden aufzugeben, um besser zu leben. Die Präsidentin des Obersten Gerichts teilte mit, sie werde die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die unter anderem gegen die Opposition wegen der Verbreitung verfälschter Wahlunterlagen auf einer Internetseite ermittle. 

Die UN-Ermittlungskommission zu Venezuela warnte in sozialen Medien, sowohl der Oberste Gerichtshof als auch die Wahlbehörde seien weder unabhängig noch unparteiisch. Beide Institutionen würden von Vertretern der Regierungspartei geleitet und seien an staatlicher Repression beteiligt gewesen. Die Regierung habe ungebührenden Einfluss über den Gerichtshof ausgeübt.