Bei der Überleitung von DDR-Renten ins bundesdeutsche System sind Fehler passiert. Über einen Fonds des Bundes gibt es Härtefallhilfen. Der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt reicht das nicht.

Bei der Überleitung von DDR-Renten ins bundesdeutsche System sind Fehler passiert. Über einen Fonds des Bundes gibt es Härtefallhilfen. Der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt reicht das nicht.

Die Linke drängt weiterhin darauf, dass das Land Sachsen-Anhalt Ungerechtigkeiten bei der Rente ausgleicht. Fraktionsvorsitzende Eva von Angern forderte einen 3-Millionen-Euro-Landesfonds. Nötig sei eine Verdoppelung der bisherigen Entschädigungen, sagte sie. Mit einem Härtefallfonds des Bundes werden Einmalzahlungen an Rentner an der Armutsgrenze ermöglicht, die bei der Überleitung der DDR-Renten ins bundesdeutsche System vor drei Jahrzehnten Ansprüche eingebüßt haben.

Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der deutschen Wiedervereinigung waren bestimmte Rentenansprüche nicht berücksichtigt worden, etwa für in der DDR geschiedene Frauen oder aus Zusatzrenten für verschiedene Berufsgruppen. Die Zahlungen sollen besondere Härten abmildern, sie sind nicht für alle betroffenen Personengruppen vorgesehen. Die Einmalzahlung von 2.500 Euro wird verdoppelt, wenn die Länder der Stiftung beigetreten sind.

Das hat Sachsen-Anhalt anders als andere Länder nicht getan. Die Landesregierung sieht bei der Unterstützung von benachteiligten Rentnern vor allem den Bund gefordert. Über das Thema soll nun weiter im Sozialausschuss beraten werden.