Straftäter und Gefährder sollen konsequent abgeschoben werden. Doch oft scheitert das an rechtlichen Hürden. Als mögliche Lösung wird auch eine "finanzielle Reiseunterstützung" gehandelt.

Straftäter und Gefährder sollen konsequent abgeschoben werden. Doch oft scheitert das an rechtlichen Hürden. Als mögliche Lösung wird auch eine „finanzielle Reiseunterstützung“ gehandelt.

Um rechtliche Hürden bei der Abschiebung von afghanischen Straftätern abzubauen, erwägt Innenministerin Nancy Faeser (SPD) finanzielle Hilfen für die Betroffenen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird derzeit geprüft, wie die Voraussetzungen für Abschiebungen nach Afghanistan geschaffen werden können. Dazu könne auch die Auszahlung einer „finanziellen Reiseunterstützung“ dienen, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über das Vorhaben berichtet. 

Ob eine solche Unterstützungsleistung ausgezahlt wird und in welcher Höhe, sollen laut Innenministerium die für Abschiebungen zuständigen Länder entscheiden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Juni nach der tödlichen Messerattacke von Mannheim angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens gibt es aber eine Reihe von Hürden. So könnten solche Maßnahmen im Einzelfall auch vor deutschen Gerichten scheitern, wenn afghanische Staatsbürger dort mit drohender Armut im Fall einer Abschiebung argumentieren.

Schon heute gibt es Programme für abgelehnte Asylbewerber, deren freiwillige Ausreise der Staat mit der Bezahlung ihrer Flüge und finanziellen Starthilfen im Heimatland unterstützt. Die Höhe der Summe hängt meist von Herkunftsland und Familienstand ab.