Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz erleichtern vielen Menschen den Alltag. Einer Gruppe sollen sie das Leben dagegen deutlich schwerer machen, findet Bayerns Innenminister: Straftätern.

Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz erleichtern vielen Menschen den Alltag. Einer Gruppe sollen sie das Leben dagegen deutlich schwerer machen, findet Bayerns Innenminister: Straftätern.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will Möglichkeiten künstlicher Intelligenz bei der Gesichtserkennung von Menschen auf öffentlichen Plätzen stärker nutzen. Bisher ist dieses Vorgehen gesetzlich stark eingeschränkt. „Die Polizei braucht dringend mehr Möglichkeiten, zur Täterfahndung auch die biometrische Gesichtserkennung nutzen zu können“, sagte Herrmann. 

Zuvor hatten „Münchner Merkur“ und der Bayerische Rundfunk über den Vorstoß berichtet. Ziel ist es, die Aufnahmen bereits bestehender Kameras auf öffentlichen Plätzen wie etwa Bahnhöfen zu nutzen und mithilfe von Künstlicher Intelligenz auszuwerten, um mögliche Straftäter zu erkennen und verfolgen zu können. 

In der biometrischen Gesichtserkennung stecke enormes Potenzial für die polizeiliche Arbeit, sagte Herrmann. Dies zeigten Auswertungen des Bayerischen Landeskriminalamts. Dort ist aktuell der Einsatz von spezieller Gesichtserkennungssoftware ausschließlich mit dem bundesweiten Fahndungsbestand möglich, um damit Bilder von unbekannten Tatverdächtigen abzugleichen. „Im vergangenen Jahr hat unser Landeskriminalamt im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mehr als 4.600 Fälle mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet. In rund 1.200 Fällen gab es Übereinstimmungen mit bereits gespeicherten polizeibekannten Personen und damit wertvolle weitere Ermittlungsansätze“, betonte Herrmann. 

Ein vom Bundesinnenministerium angekündigter Gesetzentwurf zum biometrischen Abgleich von Fahndungsbildern mit öffentlichen Fotos sei nicht ausreichend. Er klammere die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum von vorneherein komplett aus. „Übertriebener Datenschutz darf nicht dazu führen, Täter vor der Strafverfolgung zu schützen“, erklärte Herrmann. Nach EU-Richtlinien wäre ein solcher Einsatz aus seiner Sicht rechtlich möglich.