Ein 27-Jähriger soll illegale Einreisen nach Deutschland organisiert haben. Geholfen haben soll ihm dabei auch eine Beamtin des Kölner Ausländeramtes. Der Mann steht nun vor Gericht.

Ein 27-Jähriger soll illegale Einreisen nach Deutschland organisiert haben. Geholfen haben soll ihm dabei auch eine Beamtin des Kölner Ausländeramtes. Der Mann steht nun vor Gericht.

Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess gegen einen 27-Jährigen begonnen, der Ausländer nach Deutschland geschleust haben soll. Dem Mann werden in dem Verfahren insgesamt 18 Fälle im Zeitraum von Januar 2022 bis Oktober 2022 zur Last gelegt. Nach einer Verständigung zwischen den Prozessparteien räumte er die Vorwürfe am Mittwoch ein.

Laut Anklage soll der 27-Jährige mit weiteren Mittätern banden- und gewerbsmäßig hauptsächlich syrischen Staatsangehörigen von der Türkei, dem Libanon und weiteren Ländern des Nahen Ostens aus die illegale Einreise in die Bundesrepublik ermöglicht haben – meist über den Luftweg. Über zwei im Ausland betriebene Reisebüros seien dafür Flugtickets besorgt worden. Um die Flüge antreten zu können, seien mithilfe von fingierten Reisedokumenten legale Einreisen vorgetäuscht worden, so die Vorwürfe.

Hilfe aus dem Ausländeramt

Eine Beamtin des Kölner Ausländeramts soll gegen Bezahlung die gefälschten Bescheinigungen erstellt haben. Die Frau wurde bereits im Juni 2023 in einem Prozess vor dem Landgericht wegen illegaler Einschleusung von Ausländern, Bestechlichkeit, Urkundenfälschung und wegen Verabredung zum Verbrechen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Laut Landgericht ist das Urteil gegen sie mittlerweile rechtskräftig.

Während des Flugs in die Bundesrepublik sollen die betreffenden Personen ihre Bescheinigungen dann vernichtet haben. Bei der Einreise hätten sie später unter Vorlage ihrer echten Reisedokumente Asyl beantragt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit dieser Masche rund 48.000 Euro eingenommen zu haben. 

Die Verständigung der Prozessparteien sieht vor, dass der Angeklagten bei einer geständigen Einlassung mit viereinhalb bis fünf Jahre Haft rechnen kann. Der Prozess geht vorerst weiter.