An einem heißen Tag liefern sich Polizisten vor dem Augsburger Fußballstadion eine Wasserschlacht. Dann fällt ein Schuss aus einer Dienstwaffe. Wie es dazu kam, ist nun ein Fall fürs Gericht.

An einem heißen Tag liefern sich Polizisten vor dem Augsburger Fußballstadion eine Wasserschlacht. Dann fällt ein Schuss aus einer Dienstwaffe. Wie es dazu kam, ist nun ein Fall fürs Gericht.

Polizisten der bayerischen Spezialeinheit USK albern an einem heißen Sommertag im August 2023 vor einem Bundesligaspiel vor dem Augsburger Stadion herum. Sie greifen sich mit Wasserpistolen und einer selbstgebauten Wasserbombe an. Dann fällt ein Schuss aus einer Dienstwaffe. Das Projektil verfehlt einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite. 

Wie konnte es dazu kommen? Diese Frage muss das Landgericht Augsburg beantworten. Dort hat der Prozess gegen den Polizisten begonnen, der den Schuss abfeuerte, sich nach eigenen Angaben daran aber nicht mehr erinnern kann. 

„Scheiße, Beschuss!“

Er könne sich nur noch daran erinnern, dass er gesehen habe, dass einer der Polizisten im Wagen eine Wasserpistole in der Hand hatte, sagte der 28 Jahre alte Angeklagte – und daran, dass er dachte: „Scheiße, Beschuss!“. Dann habe er einen lauten Knall gehört sowie gesehen, wie ein Kollege in dem Wagen ihn „kreidebleich“ und entsetzt angestarrt habe – und gemerkt, dass er seine Waffe in der Hand hielt. 

Daran, den Schuss abgegeben zu haben, könne er sich nicht erinnern: „Ich hab gar nichts gedacht, weil ich nichtmal gewahr wurde, dass ich gerade die Waffe in der Hand hatte.“

Wasserschlacht lief aus dem Ruder

An alles, was davor und danach geschah, könne er sich gut erinnern – nur an die wenigen Sekunden, in denen er geschossen haben muss, nicht. Er und sein Kollege seien mit einer Wasserpistole angegriffen worden und hätten sich daraufhin mit einer aus einem Gummihandschuh gebastelten Wasserbombe und einer eigenen Wasserpistole bei den Kollegen rächen wollen. Er habe sich dazu an das Auto der Kollegen angeschlichen. „Es hatte einen reinen Spaßcharakter an diesem Tag“, sagte der Polizeibeamte. 

Aus Spaß wurde beinahe tödlicher Ernst

Doch aus diesem Spaß wurde beinahe tödlicher Ernst. Denn als sich die Tür des Polizeiwagens öffnete, fiel laut Staatsanwaltschaft ein Schuss, der den Kopf von einem der vier Polizisten in dem Auto nur um Millimeter verfehlte und eine Scheibe durchschlug. 

Die Polizisten erlitten Knalltraumata, derjenige, dessen Kopf das Projektil nur kurz verfehlte, außerdem ein Schusstrauma und einen Schock. Ein Polizist wurde durch die Splitter der Scheibe leicht verletzt. Getroffen wurde auch ein Fanbus von Borussia Mönchengladbach, der sich hinter dem Polizeiwagen befand. 

Richter äußert Zweifel an der Geschichte

Der 28-Jährige gab an, er gehe davon aus, die Situation habe nach den zahlreichen Schusstrainings im Rahmen seiner Ausbildung einen Reflex ausgelöst. Er schäme sich für das, was geschehen ist. „Das war unprofessionell, ein derartiges Wasserspiel im Einsatzgeschehen mit scharfer Ausrüstung.“

Der Vorsitzende Richter Christoph Kern äußerte Zweifel an der Geschichte des 28-Jährigen: „Auf einmal sollen zweieinhalb Sekunden aussetzen – warum?“ 

Kollegen: Angeklagter war geschockt 

Kollegen, die das Geschehen aus anderen Fahrzeugen heraus beobachteten, schilderten, wie der Angeklagte einen mit Wasser gefüllten Handschuh in den Mannschaftswagen warf, dann die Waffe zog, wie dann der Schuss fiel und wie sich direkt danach ein Schock im Gesicht des Mannes breit machte. Er sei bleich gewesen, habe gezittert, hilflos gewirkt und mehrfach gefragt: „Wie konnte das passieren? Warum ist das passiert?“ Zwei Polizisten schilderten, dass der 28-Jährige bei der Wasserschlacht eine Sprühflasche dabeihatte. Einer sagte, er habe diese zeitweilig auch am Gürtel seiner Uniform getragen – in unmittelbarer Nähe zu seiner Dienstwaffe.

Der Polizist ist wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung angeklagt. Das Gericht hat insgesamt drei Verhandlungstermine für den Prozess angesetzt und einen vierten unter Vorbehalt. Das Urteil könnte demnach an diesem Donnerstag (22. August) oder am 5. September fallen.