Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat seinen Entwurf für ein neues Waldgesetz deutlich entschärft. Der laut Ministerium „grundlegend überarbeitete“ Gesetzentwurf wurde nach Angaben eines Sprechers am Montagabend erneut in die Ressortabstimmung gegeben. Umweltverbände übten an der Änderung der ursprünglichen Gesetzespläne deutliche Kritik.
An der Notwendigkeit einer Reform des fast 50 Jahren alten Waldgesetzes hält das Landwirtschaftsministerium fest. So müssten die Auswirkungen der Klimakrise berücksichtigt werden, die im bisherigen Gesetzestext noch keine Rolle spielen. „Dem deutschen Wald geht es nicht gut. Nur jeder fünfte Baum ist vollkommen gesund“, erklärte ein Ministeriumssprecher. „Um unseren Wald zu erhalten und dauerhaft nutzen zu können, müssen wir ihn für die Klimakrise rüsten und umbauen.“
Anders als zunächst vorgesehen handelt es sich nicht mehr um ein neu formuliertes Gesetz, sondern es werden lediglich bestehende Regelungen in einigen Punkten geändert. Dabei seien „Anmerkungen der anderen Ressorts aus der ersten Ressortabstimmung berücksichtigt“ worden, hieß es aus dem Ministerium. Der Wald habe eine Bedeutung als Ökosystem, aber gleichberechtigt auch für die Erholung und als Wirtschaftsgut.
Regeln für Kahlschläge seien „auf das Wesentliche fokussiert“ worden, hieß es weiter. Verstöße sollen anders als zunächst geplant nicht mehr als Straftaten eingestuft werden. Vorgesehen ist in dem Entwurf demnach, dass Kahlschläge ab einem Hektar Fläche „nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden vor Ort möglich“ sind.
Bislang gab es hierzu in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. „Die Länder können zudem unter besonderen Voraussetzungen Einschlagstopps erlassen“, hieß es zudem. Befürwortet wird demnach in Wäldern ein Mix von Baumarten aus heimischen und neuen Arten, die konkrete Auswahl bleibt aber den Ländern überlassen.
Die Reaktionen von Umweltverbänden fielen verhalten aus. „Die dringend überfällige Novelle des Bundeswaldgesetzes kommt mit der Ressortabstimmung endlich einen Schritt voran, allerdings mit einem enttäuschenden und inhaltlich stark verwässerten Entwurf“, erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne.
„Obwohl sich unsere Wälder weiterhin in einem dramatischen Zustand befinden, stellt der vorliegende Gesetzentwurf nur noch einen Minimalkompromiss mit vielen Defiziten und unverbindlichen Formulierungen dar“, kritisierte Schöne weiter. Positiv wertete er, „dass die Ökosystemleistungen von Wäldern künftig stärker berücksichtigt werden sollen“. Dies müsse jedoch „auch mit konkreten Regelungen untersetzt werden“, forderte Schöne Nachbesserungen an dem Entwurf.
Von einer „zahnlosen Mikro-Novelle“ sprach der Umweltverband BUND. Auch er begrüßte, dass das Gesetzgebungsverfahren überhaupt weitergehe. „Mit dem heute bekannt gewordenen Entwurf rückt ein starkes Waldgesetz allerdings in weite Ferne“, erklärte jedoch Interims-Geschäftsführer Patrick Rohde. Nicht einmal „ökologische Mindeststandards“ seien noch in der Vorlage enthalten.
„Die Reform wurde zum Reförmchen“, erklärte die Programmleiterin Wald beim WWF Deutschland, Susanne Winter. Ein neues Waldgesetz müsse die Wälder und ihre Leistungen für die Gesellschaft schützen und für künftige Generationen bewahren. „Mit Sorge sieht der WWF deshalb, dass der Klima- und Biodiversitätsschutz zwar benannt wird, aber das Gesetz keine verlässlichen Instrumente zur Verfügung stellt“, kritisierte Winter. Es drohe nun, dass große Waldbesitzende ihre Einzelinteressen durchsetzen.
Von einem „schwachen Gesetz“ sprach auch der Präsident des Umweltverbands Nabu, Jörg-Andreas Krüger. Statt klare, bundeseinheitliche Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wäldern zu schaffen, setze der Entwurf vor allem auf Freiwilligkeit nach dem Prinzip: „Alles kann, nichts muss“, kritisierte Krüger. Positiv sei lediglich ein „zeitgemäßes Zielbild“ mit einem „Fokus auf den Erhalt des Waldes und seiner Ökosystemleistungen“.