Seit dem 27. Juni 2024 ist es für Ausländer leichter, in Deutschland eingebürgert zu werden. Wie spüren das die Behörden in Brandenburg?

Seit dem 27. Juni 2024 ist es für Ausländer leichter, in Deutschland eingebürgert zu werden. Wie spüren das die Behörden in Brandenburg?

Nach Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts ist die Zahl der Einbürgerungsanträge bei brandenburgischen Behörden gestiegen. Die Landeshauptstadt Potsdam verzeichnete im Juni 83 Anträge, im Juli waren es dann schon 141, wie die Verwaltung auf Anfrage der dpa mitteilte. Auch Landkreise registrierten nach ersten Auswertungen mehr Interesse an einem deutschen Pass. 

Am 27. Juni trat ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Die neuen Regeln, die auch umstritten sind, sehen kürzere Fristen für eine Einbürgerung vor und erlauben den Doppelpass ab sofort für alle. Bereits 2023 hatten in Brandenburg mehr Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten als im Jahr zuvor.

Erhöhtes Interesse an Einbürgerungen

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark gingen im Juni dieses Jahres 34 Anträge auf Einbürgerung ein, im Juli waren es 51. Allerdings seien auch in den Vormonaten bereits Anträge nach dem neuen Gesetz gestellt worden, hieß es. Im Kreis Teltow-Fläming waren es 59 Anträge – 14 mehr als im Juni. Einen Anstieg meldete auch die Prignitz: von 9 Anträgen im Juni auf 25 Anträge. Der Kreis Barnim nannte keine Zahlen, spürt jedoch ein erhöhtes Interesse an Einbürgerungsanträgen seit dem 27. Juni. 

Die Stadt Brandenburg an der Havel sprach von keinen wesentlichen Veränderungen: Es habe vier Anfragen mehr als im Vormonat gegeben. Cottbus und Frankfurt (Oder) machten bislang keine Angaben. 

Im Kreis Oder-Spree stellten 15 Einbürgerungswillige im Juni einen Antrag, im Juli waren es 51. Die Verwaltung schränkte die Aussagekraft der Zahlen aber ein: Im Juni sei den Abschlüssen der Einbürgerungsverfahren Vorrang gegenüber der Antragstellung gegeben worden. Deswegen sei der Monat Juni nicht repräsentativ für die Zahlen vor Inkrafttreten der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. 

Die Bearbeitungsdauer gaben mehrere Landkreise mit etwa 18 Monaten an. Potsdam-Mittelmark nannte durchschnittlich 2 bis 6 Monate. Im Kreis Barnim liegt die Verfahrensdauer nach eigenen Angaben bei 12 bis 15 Monaten. 

Einbürgerungsantrag im Regelfall nach fünf Jahren möglich

Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Dazu zählt beispielsweise, dass jemand seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann. 

Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit – der sogenannte Doppelpass – wird generell zugelassen

Deutlicher Anstieg 2023 in Brandenburg

Das Innenministerium in Brandenburg erwartet, dass sich aufgrund der neuen Regelungen mehr Menschen melden werden, die Deutsche werden wollen. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa im Zusammenhang mit ersten Zahlen verwies die Behörde aber an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Zur Zahl der Einbürgerungen im vergangenen Jahr in Brandenburg hatte das Ministerium im April Angaben gemacht. Danach wurden knapp 2500 Einbürgerungsverfahren positiv abgeschlossen. 2022 hatten rund 1200 Menschen in Brandenburg die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, 2021 waren es 925 Menschen.