Ein in Italien festgenommener mutmaßlicher früherer PKK-Funktionär ist nach Deutschland ausgeliefert worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Montag mitteilte, wurde Selahattin K. am Freitag bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen von der Bundespolizei festgenommen. Der türkische Staatsbürger soll in Westdeutschland Leitungsaufgaben für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wahrgenommen haben.

Ein in Italien festgenommener mutmaßlicher früherer PKK-Funktionär ist nach Deutschland ausgeliefert worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Montag mitteilte, wurde Selahattin K. am Freitag bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen von der Bundespolizei festgenommen. Der türkische Staatsbürger soll in Westdeutschland Leitungsaufgaben für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wahrgenommen haben.

Der vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ausgestellte Haftbefehl gegen K. stammt den Angaben zufolge von Mitte Februar. Auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls sei K. Mitte Juni in Italien inhaftiert worden, hieß es. Inzwischen sitzt K. in Deutschland in Untersuchungshaft.

Zwischen Januar 2014 und Juli 2015 soll K. als hauptamtlicher Kader der PKK in Deutschland gearbeitet haben. Er habe die typischen Leitungsaufgaben eines sogenannten Sektorleiters wahrgenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Diese hätten vor allem die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der PKK in verschiedenen Sektoren umfasst.

Zunächst sei K. im „Sektor Süd 1“ tätig gewesen, zu denen die Gebiete Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Mannheim, Nürnberg und Saarbrücken gehörten. Ab Juli 2014 habe er im „Sektor Mitte“ gearbeitet, wozu die Gebiete Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln und Münster gehörten.

K. habe den sogenannten Gebietsverantwortlichen sowie Kadern und Aktivisten, die ihm unterstellt gewesen seien, Anweisungen gegeben und deren Ausführung kontrolliert. Dabei habe er selbst die Anweisungen der sogenannten Europaführung der PKK befolgen müssen. K. soll außerdem Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mitorganisiert haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.