Für ihre Arbeit im Parlament erhalten die Landtagsfraktionen Geld. Wie die Mittel eingesetzt werden, hat der Landesrechnungshof in Sachsen-Anhalt genauer unter die Lupe genommen.

Für ihre Arbeit im Parlament erhalten die Landtagsfraktionen Geld. Wie die Mittel eingesetzt werden, hat der Landesrechnungshof in Sachsen-Anhalt genauer unter die Lupe genommen.

Der Landesrechnungshof in Sachsen-Anhalt hat den Landtagsfraktionen vorgeworfen, finanzielle Mittel fehlerhaft eingesetzt zu haben. Rund 100.000 Euro aus den Jahren 2012 bis 2016 seien bisher nicht zurückgezahlt worden, sagte Rechnungshofpräsident Kay Barthel. Aus Sicht der Prüfer sind insgesamt 130.000 Euro unstrittig falsch verwendet worden – es wurde bislang also nur ein geringer Teil zurückerstattet.

Bei den Verstößen handelt es sich unter anderem um Werbung für eine Partei im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um unzulässige Nutzungen von Dienstwagen oder unangemessene Ausgaben für Bewirtungen. Barthel berichtete etwa davon, dass Fraktionsvorsitzende zum Bundesparteitag ihrer Partei eingeladen und dort mit dem Dienstwagen hinfahren würden. Dies sei nicht richtig, so Barthel. „Das hat mit Fraktionsarbeit überhaupt nichts mehr zu tun.“ Im Zweifelsfall sei das eine Privatfahrt oder über die Partei abzurechnen.

Prüfer sehen Landtagspräsidenten gefordert

Die einzelnen Fraktionen werden in dem Sonderbericht nicht genannt. Man wolle niemanden an den Pranger stellen, sagte Barthel. Er sieht jedoch Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) in der Pflicht, die Mittel zurückzufordern. Es sei frustrierend, dass dieser und die Landtagsverwaltung mit der Durchsetzung der Rückforderungsansprüche nicht richtig vorankämen.

Schellenberger geht den Angaben zufolge davon aus, dass es bisher kein explizites Rückforderungsrecht gibt. Der Rechnungshof fordert deshalb eine gesetzliche Anpassung. Ansonsten würde die zweckwidrige Verwendung der Gelder unter Umständen folgenlos bleiben, hieß es.

Fraktionen haben teilweise Gelder zurückgezahlt

Teilweise haben die Fraktionen die fehlerhafte Verwendung von Mitteln eingeräumt und Fraktionskostenzuschüsse in unterschiedlicher Höhe an den Landeshaushalt zurückgezahlt. Die Spanne bewegt sich zwischen 700 und rund 20.000 Euro. Es gebe Fraktionen, die fast alles zurückzahlten, so Barthel. „Und es gibt Fraktionen, die gar nichts zurückzahlen.“ Das könne so nicht bleiben, betonte der Rechnungshofpräsident. In anderen Ländern gebe es bereits klarere Regeln für Rückforderungen.

Die Fraktionskostenzuschüsse sind in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen. Während im Jahr 2012 noch rund 5,7 Millionen Euro fällig wurden, waren es im vergangenen Jahr 9,1 Millionen Euro. In diesem Zeitraum ist die Zahl der Fraktionen im Parlament gestiegen, derzeit sind mit CDU, SPD, FDP, AfD, Linken und Grünen sechs im Landtag vertreten.