Nach einem erlaubten Ausgang kehrt ein Straftäter nicht wie abgesprochen in ein Klinikum zurück. Die Bundespolizei kann den Mann aber stellen.

Nach einem erlaubten Ausgang kehrt ein Straftäter nicht wie abgesprochen in ein Klinikum zurück. Die Bundespolizei kann den Mann aber stellen.

Die Bundespolizei hat in Ludwigshafen einen Mann festgenommen, der aus einer Einrichtung für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter in der Pfalz entwichen war. Der 27-Jährige war am Sonntag nach einem erlaubten Ausgang nicht mehr in das Pfalzklinikum in Klingenmünster im Landkreis Südliche Weinstraße zurückgekehrt. Wie die Bundespolizei mitteilte, fassten Beamte den Mann nach einem Hinweis im Hauptbahnhof von Ludwigshafen, als er gerade mit einem Zug aus Richtung Mainz dort angekommen war.

Ausgang im Maßregelvollzug für psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter bedeutet, dass sie unter bestimmten Umständen für eine begrenzte Zeit die Einrichtung verlassen dürfen, teils auch unbegleitet. Im regulären Strafvollzug wird dies Freigang genannt. Der 27-Jährige ist im Pfalzklinikum untergebracht, weil er nach Angaben der Bundespolizei unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen gewalttätig geworden war.

Erst am Wochenende hatte die Flucht von vier Straftätern aus einer geschlossenen Klinik im bayerischen Straubing für Schlagzeilen gesorgt. Sie gelten als gefährlich und entkamen am Samstagabend aus einer speziellen psychiatrischen Einrichtung.