Weil er für die kurdische Arbeiterpartei PKK tätig gewesen sein soll, lässt die Bundesanwaltschaft am Freitag einen Mann bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen festnehmen. Er sitzt in U-Haft.

Weil er für die kurdische Arbeiterpartei PKK tätig gewesen sein soll, lässt die Bundesanwaltschaft am Freitag einen Mann bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen festnehmen. Er sitzt in U-Haft.

Die Bundesanwaltschaft hat am Frankfurter Flughafen ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK festnehmen lassen. Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, war der Mann seit Mitte Juni auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Italien inhaftiert und von dort nach Deutschland überstellt worden. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Von Januar 2014 bis Juli 2015 soll der türkische Staatsangehörige als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein, wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilte. Dabei soll er die „typischen Leitungsaufgaben eines Sektorleiters“ wahrgenommen haben. So habe er etwa bei der Organisation von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mitgewirkt und ihm unterstellten Kadern und Aktivisten Anweisungen erteilt und deren Ausführung kontrolliert.

Den Angaben der obersten deutschen Anklagebehörde zufolge war der Mann bereits am Freitag bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen durch Beamte der Bundespolizei festgenommen worden. Am Samstag wurde er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für zahlreiche Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist. Schon seit 1993 unterliegt die PKK in Deutschland einem Betätigungsverbot.