Zwei neue Verordnungen der Staatsregierung regeln den Umgang mit dem Fischotter. Das streng geschützte Raubtier polarisiert ähnlich wie der Wolf.

Zwei neue Verordnungen der Staatsregierung regeln den Umgang mit dem Fischotter. Das streng geschützte Raubtier polarisiert ähnlich wie der Wolf.

Zum 15. August sind in Bayern zwei neue Verordnungen der Staatsregierung zum Umgang mit dem Fischotter in Kraft getreten. Damit ist das Töten der streng geschützten Tiere in Ausnahmefällen erlaubt. Die Verordnungen sollen Interessen von Tierschützern und Teichwirten aus artenschutz- und jagdrechtlicher Sicht berücksichtigen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert mit Kritik. Der Fischotter breitet sich im Freistaat wieder aus und bereitet insbesondere der Teich- und Fischereiwirtschaft Sorge.

Eine Sprecherin des Umweltministeriums teilte mit, die neue Regelung ermögliche Fischotterentnahmen zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft und beschleunige das Verfahren für eine Ausnahmeerteilung. Begleitend seien vom Wirtschaftsministerium jagdrechtliche Anpassungen zu den Modalitäten der Entnahme erfolgt.

Mit der Neuregelung werde den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur vorherigen Fischotterverordnung Rechnung getragen, sagte die Sprecherin. So werde die Höchstzahl zur Entnahme künftig über eine formelle Entscheidung der Naturschutzbehörde festgelegt.

Verwaltungsgerichtshof kassierte frühere Verordnung 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Ende April die Fischotterverordnung für unwirksam erklärt, die ebenfalls die Tötung der streng geschützten Tiere zum Schutz der Teichwirtschaft in Ausnahmefällen ermöglichte. Bereits im November 2023 hatten Richter die erst seit August 2023 gültige Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die Regelung: Tausende Teiche seien in Bayern wegen der wachsenden Fischotterpopulation aufgegeben worden. Mit den neuen Verordnungen stelle die Staatsregierung unter Beweis, „dass wir die Teichwirte nicht alleine lassen. Die jagdrechtliche Verordnung schafft Regelungen, die hohe Anforderungen an den Tierschutz stellen und zugleich Entnahmen durch die Jägerschaft praxistauglich zulässt“.

Die Verordnung sieht laut Umweltministerium ein zweigeteiltes Prozedere vor: Demnach weisen die höheren Naturschutzbehörden in einem ersten Schritt auf Grundlage von Daten zu den Fischotterpopulationen sowie zu den durch Fischotter verursachten Schäden Gebiete aus, in denen dann die unteren Naturschutzbehörden Maßnahmen im Einzelfall bestimmen.

Die neue Regelung gelte zwar in ganz Bayern, werde aber zunächst lediglich in den Regierungsbezirken angewandt, für die ausreichende Populationsdaten zum Fischotter vorliegen. Dies sei in der Oberpfalz, in Niederbayern, Oberbayern und Oberfranken der Fall. 

Vorgaben für das Fangen und Erlegen eines Fischotters

Dem Jagd- und Wirtschaftsministerium zufolge geht es in der jagdrechtlichen Verordnung um die Frage, wie Fischotter „tierschutzkonform und waidgerecht“ erlegt werden können. So dürfen etwa eindeutig erkennbare Jungtiere mit der Langwaffe getötet und für die Jagd die waffenrechtlich zulässigen Nachtsichtaufsätze verwendet werden.

„Um Muttertiere, die noch für die Aufzucht unselbstständiger Jungtiere notwendig sind, nicht aus Versehen zu erlegen, ist darüber hinaus ein Lebendfang mit einer Falle vorgeschrieben“, erläuterte ein Sprecher weiter. Auch für die Fallen gebe es genaue Vorgaben. Gefangene Tiere, die nicht erlegt werden dürfen, müssen freigelassen werden.

Umweltschützer: Fischotter zum Südenbock gemacht

Die DUH kritisiert, dass die Staatsregierung „den Fischotter-Abschuss als alternativlos für die Teichwirtschaft darstellt, anstatt gemeinsam mit Naturschutzverbänden konstruktive Lösungen voranzutreiben“. Der Verband hatte zusammen mit der Aktion Fischotterschutz und dem Bund Naturschutz (BN) gegen die vorherige Fischotterverordnung geklagt.

Die neue Verordnung lade zentrale Probleme bei den Naturschutzbehörden ab, so die DUH. „Diese sollen sicherstellen, dass Abschusskontingente im Einklang mit dem Naturschutzrecht festgelegt werden, entstandene Schäden rechtssicher dem Fischotter zugeordnet werden können und zumutbare Alternativen ausgeschöpft wurden.“ Der Fischotter werde zum Südenbock gemacht.

Es sei an der Zeit, wirksame Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der ökologisch bedeutsamen Teichwirtschaft zu ergreifen, teilte die DUH mit. Dazu zähle die Förderung von Flussrenaturierungen. Dort fänden Fischotter ein natürliches Nahrungsspektrum, was zur Entlastung beitragen könne. „Wir stehen zur Verfügung, um gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl der Teichwirtschaft als auch dem Fischotter dienen.“

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