Trotz Steuerfreibeträgen verdient der Staat beim Erbe mit. Meistens dann, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser verwandt waren.

Trotz Steuerfreibeträgen verdient der Staat beim Erbe mit. Meistens dann, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser verwandt waren.

Große Erbschaften sind in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin die Ausnahme. Wie das Statistische Amt mitteilte, wurden im Jahr 2023 in lediglich 19 Fällen Steuern fällig, weil Hinterbliebene ein Erbe im Wert von 500.000 Euro oder mehr antraten. Für Ehepartner ist das die Obergrenze, bis zu der eine Erbschaft steuerfrei bleibt. Bei Kindern legt das Gesetz diesen Wert bei 400.000 Euro fest. 

Auch wenn es nur wenige Erbschaften über einer halben Million Euro waren, so brachten diese dem Land doch fast ein Viertel der Erbschaftssteuern ein. Der Großteil resultierte aus Erbschaften von unter 50.000 Euro, die Personen zugutekamen, die nicht mit dem Erblasser verwandt waren. 

Laut Statistik erbten 2023 in Mecklenburg-Vorpommern steuerpflichtig 1.016 Personen insgesamt knapp 84 Millionen Euro von Todes wegen. Darauf wurden 18 Millionen Euro Steuern festgesetzt. Schenkungen gingen im Wert von 59 Millionen Euro an 263 Personen. Dafür wurden 12 Millionen Euro Steuern fällig. Gegenüber dem Vorjahr nahm sowohl die Anzahl der Erben als auch das steuerpflichtige Erbe zu.