Der Bremer Staatsgerichtshof verkündet am Freitag (11.00 Uhr) seine Entscheidung zu Beschwerden von AfD-Mitgliedern gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023. Danach steht fest, ob die Wahl wiederholt werden muss. Die AfD in Bremen war damals zerstritten und reichte zwei konkurrierende Kandidatenlisten ein. Es darf aber nur eine Liste pro Partei geben, weswegen die AfD zur Wahl gar nicht erst zugelassen wurde.

Der Bremer Staatsgerichtshof verkündet am Freitag (11.00 Uhr) seine Entscheidung zu Beschwerden von AfD-Mitgliedern gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023. Danach steht fest, ob die Wahl wiederholt werden muss. Die AfD in Bremen war damals zerstritten und reichte zwei konkurrierende Kandidatenlisten ein. Es darf aber nur eine Liste pro Partei geben, weswegen die AfD zur Wahl gar nicht erst zugelassen wurde.

Der AfD-Landesverband und einzelne Bewerber aus Bremen und Bremerhaven zogen vor Gericht. Zuletzt hatte im Dezember das Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen. Nun soll der Staatsgerichtshof, das Verfassungsgericht des Bundeslands, entscheiden. Aus der Wahl im Mai 2023 war die SPD als Siegerin hervorgegangen. Sie regiert in Bremen zusammen mit Grünen und Linken.