Brandenburg verstärkt den Druck zur Ausreise von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht. Im ersten Halbjahr 2024 waren am BER mehr als doppelt so viele Menschen untergebracht wie in der Vorjahreszeit.

Brandenburg verstärkt den Druck zur Ausreise von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht. Im ersten Halbjahr 2024 waren am BER mehr als doppelt so viele Menschen untergebracht wie in der Vorjahreszeit.

In der Ausreisesammelstelle der Zentralen Ausländerbehörde am Flughafen BER wächst die Zahl der Flüchtlinge, die aus Brandenburg abgeschoben werden sollen. Im ersten Halbjahr 2024 waren es 396 Menschen, die in ihre Herkunftsländer oder in jene Länder ausgeflogen werden sollten, in denen sie nach Erreichen der EU erstmals einen Asylantrag gestellt hatten. Das teilte das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Tina Fischer mit. Im ersten Halbjahr 2023 waren es erst 168 Menschen, die in der Sammelstelle vorübergehend Quartier fanden. Im zweiten Halbjahr schnellte die Zahl auf 231.

Bei den zur Ausreise aus Brandenburg vorgesehenen Flüchtlingen fehlten die Voraussetzung für ein Asylverfahren in Deutschland, da sie entweder aus einem sicheren Drittland eingereist waren oder bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hatten. Andere Flüchtlinge hatten kein Aufenthaltsrecht oder befanden sich im Ausreisegewahrsam, da ihr Asylantrag abgelehnt worden und sie zur Ausreise verpflichtet waren. Den Menschen im Ausreisegewahrsam werde ermöglicht, das Land freiwillig zu verlassen, versicherte das Innenministerium. Den Angaben nach gab es im vergangenen Jahr elf Charterflüge, in diesem Jahr waren es bis Ende Juni fünf.

Jesuiten-Flüchtlingsdienst hat Beratung übernommen

Die Beratung zu den Asylverfahren übernimmt derzeit der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, der die Flüchtlinge auch sozial und seelsorgerisch betreue, hieß es weiter in der Antwort. Bei Bedarf könnten auch Sozialarbeiter oder Psychologen der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburgs hinzugezogen werden. Allen Menschen in der Unterkunft werde nach Ablehnung ihres Asylantrages eine Liste von Rechtsanwälten übergeben. Auf die Liste werde in der Unterkunft in mehreren Sprachen aufmerksam gemacht. Bei Aufnahme in den Abschiebegewahrsam komme es zu einem Gespräch mit einem hinreichend geschulten Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde. In entsprechenden Fällen können sie Unterstützung durch den Psychosozialen Dienst der Ausländerbehörde anfordern.

Derweil soll der Bau des in der Kritik stehenden Ein- und Ausreisezentrums für Flüchtlinge am Flughafen BER laut Innenministerium in der ersten Hälfte des kommenden Jahres beginnen. Errichtet werden soll es in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude der Zentralen Ausländerbehörde am Flughafen. Voraussetzung sei, dass der Bebauungsplan von der Gemeinde verabschiedet und die Baugenehmigung erteilt werde. Angestrebt werde, dass das Zentrum im Laufe des Jahres 2027 seinen Betrieb aufnehmen könne.

Antwort auf Anfrage