Lottospieler sollten ihre Zahlen nach der Ziehung am besten gleich abgleichen. Wenn man einen Gewinn von 100.000 Euro verpasst, wäre das, gelinde gesagt, ärgerlich. In MV ist es noch mal gut gegangen.
Keine 24 Stunden nach einem öffentlichen Aufruf der Lotto-Gesellschaft MV hat sich der Gewinner von 100.000 Euro gemeldet. Wo der verspätete Glückspilz herkommt, ob Mann oder Frau – all das ließ die Lotto-Gesellschaft zur Wahrung des Spielerschutzes offen. Der glücksbringende Spielschein für die Ziehung der Zusatzlotterie Super 6 vom 6. Juli sei aber in einer Lotto-Annahmestelle in Rostock gespielt worden, teilte Lotto MV auf Anfrage mit.
Nicht abgeholte Spielgewinne sind bei Lotto zwar sehr selten, aber sie kommen vor. Seit 1992 gab es in Mecklenburg-Vorpommern sieben Fälle, in denen die Spielquittung nicht eingelöst und der Gewinn somit nicht geltend gemacht worden sei. „Der bisher höchste nicht eingelöste Gewinn von 334.418,10 Euro wurde im Jahr 2005 erzielt“, sagte ein Lotto-Sprecher. 2003 wurde zudem ein 100.000 Euro-Gewinn nicht geltend gemacht.
Die Gesellschaft macht – wie beim jüngsten Fall auch – auf nicht abgeholte Gewinne öffentlich aufmerksam, aber nur bei sogenannten Großgewinnen, also ab 50.000 Euro. Immerhin: Der Spieler hat eine Frist von drei Jahren, um die Gewinnquittung einzulösen. Erst danach verfällt der Gewinnanspruch und es besteht kein Recht mehr auf den Geldbetrag.
Unternehmen der Landesregierung
Wird der Gewinn nicht abgeholt, verbleibt der Betrag nach Ablauf der Frist in der Landeslotteriegesellschaft. Je nach Art der Lotterie und Höhe des Gewinns werde die Summe für regionale Sonderauslosungen verwendet oder an den Landeshaushalt abgeführt. Das wäre beispielsweise mit dem jüngsten 100.000-Euro-Großgewinn bei der Zusatzlotterie Super 6 der Fall gewesen.
Lotto MV ist ein Unternehmen der Landesregierung. Die Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto führte 2023 Lotteriesteuern in Höhe von rund 23 Millionen Euro an das Land ab. Etwa weitere 20 Millionen Euro flossen als sogenannte Zweckerträge direkt in den Landeshaushalt. Mit den Einnahmen können die Ressorts der Landesregierung gemeinnützige, soziale, kulturelle oder sportliche Projekte fördern.